Abschaffung der Minijobs in Peivathaushalten - Wie stehen Sie dazu? Wurde dies nicht zu Ende gedacht?
die Rentenreform plant die Abschaffung der Minijobs. In Privathaushalten sind dies herbe Einschnitte für Angestellte und Arbeitgeber. Die Minderung des Nettolohns ist so gravierend, das dies entweder zu einer Kündigungswelle oder zu Schwarzarbeit führen wird. Wie stehen Sie dazu? Wurde dies nicht zu Ende gedacht?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 01. Juli, auf welche ich Ihnen gerne antworte.
Die SPD-Fraktion setzt sich bereits seit vielen Jahren für die Abschaffung von Minijobs in
ihrer heutigen Form ein. Hintergrund ist, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in
der Regel nicht sozialversicherungspflichtig sind und den Beschäftigten daher oftmals
keine ausreichende soziale Absicherung bieten. So führen langjährige Tätigkeiten in
Minijobs häufig zu geringen Rentenansprüchen und erhöhen damit das Risiko von
Altersarmut.
Ein weiteres Problem ist die sogenannte „Minijob-Falle“. Minijobs dienen häufig nicht als
Einstieg in reguläre Beschäftigungsverhältnisse, sondern führen dazu, dass viele
Beschäftigte dauerhaft in geringfügiger Beschäftigung verbleiben. Gleichzeitig bestehen
für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen finanzielle Anreize, Minijobs anstelle regulärer,
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse anzubieten. Dies kann dazu
beitragen, dass weniger voll sozialversicherungspflichtige Stellen entstehen.
Darüber hinaus sind Frauen überdurchschnittlich häufig in Minijobs beschäftigt.
Dadurch werden traditionelle Rollenverteilungen oftmals verfestigt und der Aufbau einer
eigenständigen Existenzsicherung sowie einer angemessenen Altersvorsorge erschwert.
Auch mit Blick auf die derzeit angespannte finanzielle Situation der gesetzlichen
Kranken- und Sozialversicherungen ist eine Stärkung regulärer
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sinnvoll. Eine höhere Zahl voll
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse würde die Einnahmebasis der
Sozialversicherungssysteme verbreitern und damit zu ihrer langfristigen Stabilisierung
beitragen.
Gleichzeitig soll es Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler geben. Für sie können
geringfügige Beschäftigungen eine sinnvolle Möglichkeit sein, erste Erfahrungen in der
Arbeitswelt zu sammeln, Eigenverantwortung zu übernehmen und sich neben der
Schule etwas hinzuzuverdienen. Da diese Tätigkeiten in der Regel zeitlich begrenzt sind
und nicht der dauerhaften Sicherung des Lebensunterhalts dienen, erscheint eine
entsprechende Ausnahmeregelung sachgerecht.
Der Einwand, eine Abschaffung von Minijobs werde zwangsläufig zu einem deutlichen
Anstieg der Schwarzarbeit führen, überzeugt mich nicht. Sozialversicherungsbeiträge
sind kein bloßer Kostenfaktor, sondern bilden auch die Grundlage für wichtige soziale
Sicherungssysteme. Wer Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung leistet, erwirbt zugleich Ansprüche auf Leistungen und sichert
sich gegen zentrale Lebensrisiken ab. Diese Absicherung bietet Schwarzarbeit gerade
nicht. Das deutsche Sozialversicherungssystem ist ein wesentlicher Bestandteil unseres
Sozialstaats und gewährleistet Sicherheit im Krankheitsfall, im Alter, bei
Pflegebedürftigkeit oder im Falle von Arbeitslosigkeit. Diese Vorteile sprechen aus
meiner Sicht dafür, reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu stärken.
Ziel einer Reform ist daher nicht, Nebenbeschäftigungen zu erschweren, sondern mehr
Beschäftigte in sozial abgesicherte Arbeitsverhältnisse zu bringen und bestehende
Fehlanreize abzubauen. Gleichzeitig müssen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
weiterhin konsequent bekämpft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert

