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CDU/Sönke Ehlers
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die den Einbau von Gemeinschaftswaschmaschinen in Wohnanlagen vorschreiben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.