
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
CDU/Sönke Ehlers
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Der Bevölkerungsschutz liegt auf dieser Ebene in der Verantwortung des Bundes, richten Sie gerne konkrete Fragen an die Ansprechpartner bei der oben genannten Bundesbehörde.
Im Hinblick auf sinkende Steuereinnahmen und eine Vielzahl finanzieller Herausforderungen bleiben auch künftig im Landeshaushalt umfangreiche Einsparungsmaßnahmen erforderlich.
Aufgrund dieser verfassungsrechtlich verbürgten besonderen Stellung haben die Beamtinnen und Beamten besondere Rechte aber auch Pflichten gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn.