Wie wollen Sie die Wähler/Mitmenschen/Kassenpatienten unterstützen, damit es nicht zu Kürzungen kommt und die Psychotherapie für alle zugänglich bleibt?
Sehr geehrter Herr Bettermann,
in der Psychotherapie sind Kürzungen geplant, die sowohl für die Therapeuten als auch für die Kassenpatienten ein Schlag ins Gesicht sind. Es sind jetzt schon kaum Therapieplätze zu ergattern. Durch die Sparmaßnahmen wird es künftig noch schwerer werden. Haben Sie mal über die Auswirkungen nachgedacht?
Kassenpatient bekommt keine Hilfe, wird langzeitkrank, kann nicht mehr arbeiten, sozialer Abstieg, Suizidgefahr steigt. Für die Therapeuten bedeutet das Sparpaket die Gefährdung ihrer Existenz, viele Praxen werden dann schließen, weil sie kein rentables Einkommen mehr haben. Und wir Kassenpatienten haben dann verloren, weil dringend benötigte Therapien nicht mehr zur Verfügung stehen. Das kann doch nicht die Lösung sein!!
Freundliche Grüße
H. P.
Sehr geehrte Frau Heike P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr damit verbundenes Interesse.
Mir ist bewusst, dass der Gesetzentwurf in den vergangenen Wochen kontrovers diskutiert wurde. Die dabei geäußerten Bedenken haben wir als Fraktion sehr ernst genommen.
Gerade weil Sie die seit Jahren bestehenden langen Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung ansprechen, möchte ich erläutern, warum ich dem Gesetz zugestimmt habe.
Meine Zustimmung bedeutet keineswegs, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion Einsparungen zulasten psychisch erkrankter Menschen oder insbesondere von Kindern und Jugendlichen in Kauf genommen haben. Ziel der Reform ist vielmehr, die psychotherapeutische Vergütung künftig stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten und die vorhandenen Mittel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gerechter zu verteilen. Gleichzeitig bleibt die extrabudgetäre Vergütung für besonders schutzbedürftige Patientengruppen, insbesondere für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, erhalten. Bereits begonnene Behandlungen werden auch über den Jahreswechsel hinaus ohne Unterbrechung fortgeführt.
Hierbei handelt es sich um eine Beitragssatzstabilisierungsmaßnahme. Gleichzeitig sind grundlegende Strukturreformen erforderlich, um das System effizienter zu gestalten.
Im Zuge dessen hat sich die Koalition darauf verständigt, unmittelbar nach der Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, die einen verlässlichen Übergang in der Vergütungssystematik gewährleisten sollen. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass Menschen mit dringendem oder komplexem Behandlungsbedarf künftig vorrangig versorgt werden. Hierzu haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag vorbereitet, mit dem sie sich verpflichten, die entsprechenden Regelungen zeitgleich mit dem Inkrafttreten des GKV-BStabG zum 1. Januar 2027 wirksam werden zu lassen.
Ich danke Ihnen für Ihre offenen Worte. Sie unterstreichen, wie wichtig es ist, die Auswirkungen der Reform aufmerksam zu beobachten und die Versorgung bei Bedarf weiter zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Daniel Bettermann, MdB

