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Daniel Bettermann
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Frage von Thomas K. •

Warum wird die Tarifeinigung der öffentlichen Dienstes diesmal nicht auf die Beamten übertragen?

Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Besoldung der Beamten als verfassungswidrig festgestellt. Passiert ist bisher dazu nichts. Wie kann es in diesem Kontext jetzt sein, dass sich die Abgeordneten eine Diätenerhöhung für 2025 von etwas mehr als 5% genehmigen, gleichzeitig aber bei die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes von 3% für 2025 nicht auf uns Bundesbeamte übertragen wird? Die Verfassungswidrigkeit wird damit nochmals verschärft. Gibt es da eine plausible Erklärung für?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Thomas K., 

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr damit verbundenes Interesse. Grundsätzlich werden Tarifeinigungen nicht unmittelbar auf die Beamten übertragen, weil die Beamtenbesoldung verfassungsrechtlich anders geregelt ist als die Tarifverträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Während die Tarifverhandlungen für Angestellte und Arbeiter direkt zu Gehaltsanpassungen führen, erfolgt die Anpassung der Beamtenbesoldung gesondert und muss verfassungsgemäß durch entsprechende Gesetzgebungsverfahren bestimmt werden.

Beide Vorhaben – die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung sowie die verfassungsgemäße Anpassung der Besoldung – sind geplant und werden umgesetzt, jedoch ist aktuell noch unklar, wann genau dies geschieht.

Ich bitte daher noch um etwas Geduld und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bettermann, MdB

 

 

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