Wie kann man nach diesen Wochen der Novelle des GEG zustimmen?
Sehr geehrter Herr Baldy,
wie kann man es eigentlich mit seinem Gewissen vereinbaren, gerade nach den letzten Hitzewochen und vielen Tausend zusätzlichen Hitzetoden, einer solchen Novelle des GEG zu zustimmen, welche massiv die Klimaneutralität 2045 gefährdet und nach Ansicht mehrerer Gutachten gegen das Klimaschutz-Verschlechterungsverbot im Verfassungsrecht und gegen EU Recht verstößt und damit zukünftige Generationen gefährdet? Welche Gründe haben Sie zu ihrer Zustimmung bewogen?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die vergangenen Hitzewochen haben erneut deutlich gemacht, welche konkreten Folgen der Klimawandel bereits heute für uns hat. Gerade für Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen stellen langanhaltende Hitzeperioden eine erhebliche Belastung und ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar. Für mich steht deshalb außer Frage, dass wirksamer Klimaschutz eine der zentralen politischen Aufgaben unserer Zeit bleibt.
Dem Gebäudemodernisierungsgesetz habe ich zugestimmt, weil es trotz der notwendigen Kompromisse innerhalb der Koalition verbindliche Schritte für die Wärmewende enthält. Klimaneutrales Heizen wird im Neubau ab 2030 zum Standard und ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Gleichzeitig bleiben die Förderung klimafreundlicher Heizungen und wichtige Regelungen zum Schutz von Mieter:innen bestehen.
Richtig ist aber auch, dass wir als SPD-Fraktion in den Verhandlungen nicht alle unsere Forderungen durchsetzen konnten. Wir haben uns insbesondere für den Erhalt der bisherigen Vorgabe eines Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizungstausch eingesetzt. Dies war mit unserem Koalitionspartner nicht zu vereinbaren.
Für uns war deshalb entscheidend, an anderer Stelle verbindliche Vorgaben für den Klimaschutz durchzusetzen. Wer künftig eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss ab 2029 einen stetig steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen. Zudem schreibt das Gesetz die vollständige Umstellung der Wärmeversorgung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 vor. Eine Evaluierungsklausel stellt sicher, dass die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes überprüft und spätestens 2030 gegebenenfalls nachgesteuert werden.
Meine Zustimmung war deshalb das Ergebnis einer Abwägung. Das Gesetz entspricht nicht in allen Punkten den Vorstellungen der SPD. Es verbindet jedoch verbindliche Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität mit dem Ausbau von Wärmepumpen und Fernwärme, der weiteren Förderung klimafreundlicher Heizungen und einem stärkeren Schutz von Mieter:innen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baldy

