Daniel Baldy
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Frage von Tom B. •

24 Amerikaner waren nach Ebolaeinsatz 21 Tage in Mainzer Hotel!! untergebracht. Wieso sind wir einem Risiko ausgesetzt, das die USA nicht haben wollen / gab es keine Aufenthalt an geeigneteren Ort?

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/zwangsstopp-fuer-amerikaner-in-mainz-nach-ebola-aufenthalt-im-kongo-100.html

"US-Regierung hatte beschlossen, die direkte Einreise von Personen, die sich im Kongo aufgehalten haben, zu verbieten... Grund ist die Angst, dass sich das Ebola-Virus auch in den USA ausbreiten könnte"; "Sie konnten sich aber in Mainz frei bewegen"; "würden die Mitarbeiter von Hilfsorganisationen genau wissen, wie sie sich im Einsatz vor einer Infektion schützen" - ein anderer Mitarbeiter war wegen Infektion bis Juli im Hospital in Frankfurt!

Mitarbeiter im Gesundheitsamt: "Wir haben alle aufgeatmet, als sie wieder weg waren"

Daniel Baldy
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,  

vielen Dank für Ihre Frage.  

Ich kann nachvollziehen, dass die Unterbringung von 24 Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus einem Ebola-Ausbruchsgebiet in einem Mainzer Hotel zunächst Fragen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes aufwirft. 

Nach den vorliegenden Informationen handelte es sich um Mitarbeitende einer US-amerikanischen Hilfsorganisation, die zuvor in der Demokratischen Republik Kongo im Einsatz waren. Aufgrund der Einreisebestimmungen der USA mussten sie vor ihrer Rückkehr 21 Tage in einem Drittstaat verbringen. Die Entscheidung, diese Zeit in Mainz zu verbringen, wurde nach Angaben der Kreisverwaltung von der Hilfsorganisation selbst getroffen. 

Das zuständige Gesundheitsamt Mainz-Bingen wurde über die Unterbringung informiert und stand hierzu unter anderem mit dem Robert Koch-Institut, dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium und dem Bundesgesundheitsministerium in Kontakt. Für die Betroffenen galten Auflagen: Sie mussten zweimal täglich ihre Körpertemperatur kontrollieren und standen während ihres Aufenthalts fortlaufend mit dem Gesundheitsamt in Verbindung.  

Entscheidend ist für mich die fachliche Risikobewertung. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts bestand für die Bevölkerung nur ein sehr geringes Infektionsrisiko. Ebola wird insbesondere durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten infizierter beziehungsweise erkrankter Personen übertragen. Eine Quarantänepflicht für symptomfreie Rückkehrende aus der Demokratischen Republik Kongo besteht in Deutschland daher nicht. 

Die unterschiedliche Vorgehensweise Deutschlands und der USA bedeutet insofern nicht, dass Deutschland ein von den USA festgestelltes Gesundheitsrisiko bewusst in Kauf genommen hat. Vielmehr haben die zuständigen Gesundheitsbehörden das Risiko unterschiedlich bewertet. Das Robert Koch-Institut hat die strengere amerikanische Regelung ausdrücklich als medizinisch nicht erforderlich bewertet. 

Gleichwohl kann ich nachvollziehen, dass insbesondere die kurzfristige Unterbringung einer größeren Gruppe in einem normalen Hotel Fragen aufwirft. Bei solchen Situationen muss aus meiner Sicht sichergestellt sein, dass die zuständigen Gesundheitsbehörden frühzeitig eingebunden werden, klare Schutz- und Kontrollmaßnahmen bestehen und die Bevölkerung transparent über die tatsächliche Gefährdungslage informiert wird. 

Mit freundlichen Grüßen 

Daniel Baldy 

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