Frage von Lucas T. • 13.08.2009

Antwort von Dagmar Schmidt SPD • 10.09.2009
(...) Nach meinem Kenntnisstand über das vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Zugangserschwerungsgesetz“ gibt es neben einer ersten Kontrollmöglichkeit durch ein Gremium beim Bundesdatenschutzbeauftragen auch die Möglichkeit gegen eine Maßnahme den Klageweg zu beschreiten. Die SPD hat im Gesetzgebungsverfahren darauf bestanden, dass die im Gesetzentwurf für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung in eine spezialgesetzliche Regelung überführt werden. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist also die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. (...)