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Frage von Ulf D. •

Frage an Dagmar Freitag von Ulf D. bezüglich Familie

Kindstod in Iserlohn

Sehr geehrte Frau Freitag!

Die gesamten Umstände des Falles, z.B. Alkohol- und Nikotinmissbrauch in der Familie, beweisen, dass eine „Herdprämie“, ein höheres Kindergeld und ein erhöhtes AL II für arme Kinder nichts verbessern würde. Das Geld sollten die Kommunen erhalten, um Pflegestellen und Betreuungsplätze zu finanzieren.

Sind Sie für eine Erhöhung steuerfinanzierter Famienleistungen, wie Union und Linke?

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Draack,

ich bedanke mich für Ihre erneute Anfrage.

Die SPD verfolgt in weiten Teilen ein anderes Familienkonzept als Union und die Linken.

Im Mai konnte sich die SPD mit ihren Positionen durchsetzen: es wurden in der Koalition Eckpunkte zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen, die auf dem Familienkonzept der SPD und der SPD-Bundestagsfraktion beruhen. Die Eckpunkte umfassen u. a. einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (hatte die Union über Wochen abgelehnt) und die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kitas -- nur so kann es zu dem angestrebten Ausbau der Betreuungsplätze durch die Kommunen und Länder kommen. Eine Beteiligung des Bundes auf die reinen Investitionskosten zu beschränken, wie Familienministerin Ursula von der Leyen es beabsichtigte, hätte die Kommunen zu sehr belastet und nicht den erwünschten Effekt einer verbesserten Betreuung erzielt.

Über die Ausgestaltung von zusätzlichen finanziellen Hilfen für Familien, die ihre Kinder zu Hause betreuen, wird in der kommenden Legislaturperiode entschieden. Die viel diskutierte so genannte "Herdprämie" entspricht nicht einer modernen Familienpolitik und damit nicht den Vorstellungen der SPD. Dieses von CDU/CSU geforderte Betreuungsgeld ist aus meiner Sicht bildungspolitisch kontraproduktiv, denn soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit können nur dann entstehen, wenn alle Kinder gleichermaßen von klein an gefördert werden. Außerdem wird eine Alleinverdienerfamilie bereits ausreichend gefördert durch das Ehegattensplitting und die unentgeltliche Mitversicherung des nicht erwerbstätigen Ehepartners in der gesetzlichen Krankenkasse.

Ich stimme Ihnen daher zu, dass diese finanziellen Mittel besser in Betreuungsplätze investiert werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Freitag