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Frage von Daniel F. •

Frage an Dagmar Freitag von Daniel F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Freitag,

vielen Dank, dass Sie meine vielen Fragen bisher beantwortet haben
was nicht bei vielen selbstverständlich ist.

Erstmal wünsche ich Ihnen ein frohes neues Jahr.

Und nun meine Fragen

1 Was halten Sie zu der Aussage von Frau Dr. Simone Peter über den Polizeieinsatz am Bahnhof Köln in der Silvesternacht ?

2. Laut dem Bericht der faz.de vom 02.01.2017 sind Ende dieses Jahres ca: 417.000 Personen ausreisepflichtig. Wie möchte die Bundesregierung das Problem lösen ? Wieviele wurden den 2016 abgeschoben ?

3. Ich beziehe mich auf den Sternartikel vom 03.01.2017 Überschrift Flüchtlinge sollen Gelder in Millionenhöhe erschlichen haben in dem Sie bis zu zwölf Identitäten angaben. Meinen Sie es war nicht falsch letzten Sommer soviele Flüchtlinge einreisen zu lassen ohne Papiere ?

4. Wie kann es z.B. sein, dass die Nordafrikanischen Staaten Ihre eigenen Bürger nicht zurücknehmen ? Finden Sie nicht , dass Deutschland dabei strenger sein muss ?

5. Was meinen Sie, gibt, es Punkte wo die Bundesregierung sich verbessern müsste in Sachen Flüchtlingspolitik ?

6. Im nachhinein, was halten Sie von dem Satz von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel "Wir schaffen das" ?

7. Mitte Dezember 2016 wurde bzw. sollten ja 50 Afghanen abgeschoben werden, die Grünen haben manche Abschiebungen verhindern können, was ist Ihre Meinung dazu ? Wenn Asylbewerber hier eine Straftat begehen wie eine Vergewaltigung oder Mord , dürfen Sie trotzdem hier bleiben oder hätten Sie eine Abschiebung verdient ?

Viele Grüße nach Berlin ein Wähler von Ihnen

Daniel Follert

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Sehr geehrter Herr Follert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich wünsche Ihnen ebenfalls ein frohes neues Jahr.

Aufgrund der Vielzahl von Fragen bitte ich Sie noch um etwas Geduld.

Ich werde mich zeitnah zurückmelden.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag

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Sehr geehrter Herr Follert,

vielen Dank für Ihre Geduld. Gerne werde ich auf Ihre Fragen im Einzelnen eingehen:

1: Ich halte die Aussagen von Frau Dr. Simone Peter über ein mögliches „Racial“- oder auch „Social-Profiling“ während des Polizeieinsatzes für Unfug. Der Einsatz war gut und auch begründet. Es war eine polizeiliche Maßnahme, die anlassbezogen war, weil sich die Vorfälle des Vorjahres zu wiederholen drohten.

2: Um Rückführungen in die wichtigsten Herkunftsstaaten zu erleichtern, wird der Bund weitere Abkommen verhandeln und auf die Umsetzung bestehender Abkommen drängen. Dazu gehört insbesondere die Akzeptanz von EU-Laissez-Passer-Dokumenten, also die Akzeptanz von Passersatzpapieren seitens der Herkunftsstaaten. Die genannte Zahl von 417.000 ausreisepflichtigen Personen kann nicht bestätigt werden. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegen – nach meinen Informationen – noch 430.000 Altanträge vor, über die in den nächsten Wochen entschieden werden soll. Nach jüngsten Angaben aus dem Ausländerzentralregister gibt es rund 52.000 Menschen, die freiwillig in ihre Heimatländer zurückkehren sollen oder zurückgeführt werden müssten (Stand: November 2016). Richtig ist, dass es ein Vollzugsdefizit gibt. Es ist allerdings nicht so groß, wie es oft dargestellt wird. Zudem steigen die Zahlen der Ausreisen: Zählt man Rückführungen und geförderte freiwillige Ausreise zusammen, so reisten 2014 rund 27.000 Ausreisepflichtige aus, 2015 knapp 58.000 und von Januar bis Oktober 2016 bereits über 70.000. Für weitere Informationen hierzu würde ich Sie freundlich bitten, sich direkt an den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums zu wenden: https://www.bmi.bund.de/DE/Kontakt/BuergerService/buergerservice_kontakt_node.html

3: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Fehler in der Flüchtlingspolitik eingeräumt. Jedem Flüchtling muss klar sein, dass falsche Angaben über die Person das Recht auf Schutz verwirken.

4: Abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung sind verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Die Rückführungsabkommen mit den nordafrikanischen Ländern müssen neu verhandelt werden. Eine mangelnde Bereitschaft der Herkunftsländer, Ersatzpapiere zur Verfügung zu stellen, darf eine Abschiebung nicht verhindern. Die Anerkennung der Maghreb-Staaten (Algerien, Tunesien, Marokko) als „sichere Herkunftsländer“ wird bislang von Bündnis 90/Die Grünen im Bundesrat verhindert.

5: Das wichtigste Ziel bleibt weiterhin, dass möglichst wenig Menschen überhaupt erst aus ihren Herkunftsländern flüchten müssen. Deswegen muss die Bundesregierung die Fluchtursachen entschlossener bekämpfen. Damit den Schutzbedürftigen dauerhaft geholfen werden kann, müssen die, die nach entsprechender Prüfung kein Bleiberecht haben, konsequent abgeschoben und Rückführungen praktikabler gemacht werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im vergangenen Jahr an mehreren Gesetzgebungsvorhaben mitgewirkt, bei denen es darum ging, die Ausreisepflicht auch tatsächlich durchzusetzen. Asylsuchende mit geringen Chancen auf Anerkennung können in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, in denen die Asylverfahren in rund drei Wochen abgeschlossen sein sollen. Diese Regelung betrifft u.a. Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller oder solche, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzudecken. Für diesen Personenkreis gilt auch eine verschärfte Residenzpflicht, d.h. sie dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Ihre Rückführung soll bei Ablehnung des Antrags unmittelbar aus der Aufnahmeeinrichtung erfolgen.

6: Weder Angela Merkel, die als Bundeskanzlerin Richtlinienkompetenz hat, noch der zuständige Innenminister Thomas de Maizière hatten einen konkreten Plan. Mit der Benennung Peter Altmaiers zum zentralen Flüchtlings-Koordinator wurde dem Bundesinnenminister schließlich die Zuständigkeit entzogen. Wir sind nun auf einem guten Weg. Die Zahl der tatsächlichen Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland ist im Jahr 2016 deutlich zurückgegangen: nach vorläufiger Berechnung des BAMF kann von gut 280.000 asylsuchenden Menschen ausgegangen werden. Im Vorjahr waren es noch ca. 890.000 Asylsuchende. Im Jahr 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 745.545 formelle Asylanträge gestellt, 268.869 mehr als im Vorjahr. Damit ist es gelungen, allen Personen, die z.T. bereits im Jahr 2015 als Asylsuchende nach Deutschland eingereist sind, den Eintritt in das Asylverfahren zu ermöglichen.

7: Wer gegen unsere Regeln und Gesetze verstößt, darf keine Toleranz erwarten. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie erneut darauf hinweisen, dass aktuelle Statistiken zeigen, dass sich die Kriminalitätsrate von deutschen Staatsangehörigen und Geflüchteten nicht voneinander unterscheidet. Wer in seiner Heimat von Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen bedroht ist, erhält auch zukünftig Schutz. Wer aber keinen Schutz benötigt, muss ausreisen. Die Bürger haben ein Recht auf Sicherheit und Schutz. Die Hürden für eine Ausweisung straffällig gewordener Ausländer wurden bereits abgesenkt. Asylsuchende können auch während eines laufenden Verfahrens bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr ausgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag, MdB