
Grundsätzlich setze ich mich für die Ausnahmeregelung, wie sie derzeit durch den Senat praktiziert wird, ein und kann mir daher auch vorstellen, die Anzahl digitaler Werbeanlagen angemessen zu erweitern, wenn im Gegenzug dadurch die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Raum insgesamt reduziert werden kann