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Clara Bünger
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Frage von Wolfgang H. •

Hallo, Wie wird beim neuen Stiftungsgesetz Missbrauch durch die Regierung verhindert?

Eine neue Stiftung muss ja jetzt im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sein um Geld zu bekommen. Aber wer soll das entscheiden? Wenn das der Verfassungsschutz oder der Bundestagspäsident entscheidet, dann ist ein Missbrauch über die Regierung ja Tür und Tor geöffnet, da so quasi die Regierung der Opposition Geld verwehren kann. Die Regierungsparteien besetzen ja den Bundertagspräsidenten und das Innenministerium. Man muss ja bedenken, dass sich einige größten Schurken der Geschichte selber als Demokraten bezeichneten und die demokratische Opposition als Antidemokraten. Die DDR hatte sogar im Namen "Demokratisch". Antidemokratische Parteien können ja bisher schon über das Verfassungsgericht verboten werden. Über diesen Weg wäre die Gewaltenteilung gegeben. Warum wird in dem Fall nicht dieser Weg beschritten?

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Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Frage. 

Das Stiftungsfinanzierungsgesetz stellt sicher, dass keine parteinahen Stiftungen staatliche Finanzierung erhalten, die rassistische, verschwörungsideologische oder antidemokratische Bestrebungen verfolgen. Dabei wird anhand im Gesetz festgelegter Kriterien geprüft, ab wann eine Stiftung nach dem Gesetz als „verfassungsfeindlich“ oder antidemokratisch zu bewerten ist.

Ich stimme Ihnen zu, dass es kritisch ist, dass nach dem Gesetz das Innenministerium diese Prüfung verantwortet. Die Regierungsparteien erhalten damit ein wichtiges Werkzeug und eine Entscheidungsmacht über die Finanzierung von Stiftungsarbeit - und demzufolge potentiell auch über die Oppositionsarbeit. Deshalb haben ich und meine Partei DIE LINKE das Innenministerium als Prüfstelle auch von Anfang an kritisiert. Wir sind dafür, dass eine andere, unabhängige Stelle das diese Aufgabe übernehmen sollte.

Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind sehr teuer, aufwendig und vor allem langwierig. Im Fall des Stiftungsfinanzierungsgesetzes soll außerdem nicht die Partei und auch nicht die parteinahe Stiftung verboten werden. Es soll lediglich sichergestellt werden, dass ein demokratischer Staat aus seinen Steuergeldern nicht ausgerechnet die parteinahen Stiftungen finanziert, die ihn eigentlich zerschlagen wollen. Gegen eine solche Entscheidung durch die zukünftig zuständige Stelle kann danach natürlich immer noch geklagt werden. Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit sind also trotzdem gewahrt.

Jetzt soll eine Kommission überprüfen, wer am besten über die „Verfassungstreue“ von Stiftungen entscheiden sollte und ob eigens hierfür eine neue unabhängige Stelle geschaffen wird, um Missbrauch durch die Regierung so vorzubeugen. Das scheint mir eine gute Lösung zu sein und ich hoffe, dass diese Kommission eine tragfähige Alternative erarbeitet, damit nicht das Innenministerium für die Entscheidungen über Stiftungsfinanzierungen verantwortlich wird.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Bünger

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