IFG-Reform: Nachweispflicht „berechtigtes Interesse", Ausschluss von NGOs, Presse & Nicht-EU-Bürgern. Werden Sie sich im Innenausschuss dagegen positionieren?
Sehr geehrte Frau Bünger,Der Koalitionsausschuss (CDU/CSU/SPD) beschloss am 1.7.2026, das IFG massiv einzuschränken: Anfragen nur noch von natürlichen Personen mit nachgewiesenem „berechtigten Interesse" (bisher: kein Nachweis nötig), Ausschluss von Nicht-EU-Bürger:innen und juristischen Personen, laut FragDenStaat dürften damit auch NGOs (Umwelthilfe, Amnesty) und Journalist:innen keine IFG-Anfragen mehr stellen. Zudem: Schwärzung von Mitarbeiternamen, Wegfall der 500-Euro-Gebührenobergrenze, weitere Ausnahmetatbestände. Das widerspricht dem Koalitionsvertrags-Versprechen einer Reform „mit Mehrwert für Bürger:innen". FragDenStaat: „schwerster Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik". Als Obfrau der Linken im Innenausschuss bitte ich Sie um Ihre Position.

