Ja, ich werde mich dafür einsetzen, dass die Finanzierung des Mammographie-Screenings auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen verlässlich sichergestellt bleibt. Sollten die vorgesehenen Anpassungs- und Ausnahmemöglichkeiten hierfür nicht ausreichen, halte ich auch eine gesetzliche Nachbesserung, einschließlich einer gezielten Ausnahme- oder Übergangsregelung, für geboten.
Zunächst möchte ich eines unmissverständlich klarstellen: Eine Abschaffung der ambulanten Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung steht nicht zur Debatte.
Ihre konkrete Frage nach einer Öffnungsklausel möchte ich daher ausdrücklich aufgreifen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die bisherigen Versorgungsangebote professioneller Pflegedienste auch künftig bedarfsgerecht und rechtssicher in Anspruch genommen werden können.
