Wie verhindern Sie einen Kahlschlag der ambulanten Erwachsenenpsychotherapie?
Kolleg*innen der Erwachsenenpsychotherapie (mich selbst einbeschlossen) fürchten um ihre Zukunft. In Anbetracht der Maßnahmen und des halbherzigen Entschließungsantrags, der Erwachsenenpsychotherapeuten erheblich schlechter stellt, entsteht der Eindruck bei vielen meiner Kolleg*innen (so die Diskussion in etlichen Gruppen), dass hier der Weg zu einer Abschaffung der Psychotherapie als kassenärztliche Leistung gebahnt wird. (Ich denke, das wäre fahrlässig und würde viel kosten - ich kann aber meine Kolleg*innen gut verstehen, weil die ambulante PT für Erwachsene gerade regelrecht "geschrottet" wird und auch ich erhebliche Sorgen diesbezüglich habe.) Wieso merken Sie nicht, dass Psychotherapeut*innen und Patient*innen gerade massiv verunsichert werden. Warum kommen Sie in Anbetracht der fatalen Kürzungen im Gesundheitswesen, die ihnen allen früher oder später auf die Füße fallen werden, auf die Idee, einen Tankrabatt unter die Leute zu bringen? Wieso sind hier plötzlich Milliarden da?
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre offenen Worte. Ich kann gut nachvollziehen, dass die beschlossenen Änderungen bei vielen niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhebliche Sorgen um ihre berufliche Zukunft auslösen. Ebenso ernst nehme ich die Verunsicherung der Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind.
Zunächst möchte ich eines unmissverständlich klarstellen: Eine Abschaffung der ambulanten Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung steht nicht zur Debatte. Psychotherapie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Das gilt für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Erwachsene. Hintergrund der beschlossenen Maßnahmen ist die äußerst angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mussten wir kurzfristig gegensteuern, um weitere Beitragssteigerungen möglichst zu begrenzen. Dabei war uns bewusst, dass die vorgesehene Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung haben kann. Gerade deshalb haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion für Korrekturen eingesetzt. Am 15. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag hierzu konkrete gesetzliche Nachbesserungen beschlossen. Damit setzen wir wesentliche Teile des Entschließungsantrags vom Juli um. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur Sicherung bereits begonnener Behandlungen sowie Ausnahmen von der Budgetierung. Psychotherapeutische Behandlungen von Kindern und Jugendlichen sollen weiterhin vollständig extrabudgetär vergütet werden. Auch für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen im Rahmen der entsprechenden Komplexversorgung und für bestimmte dringliche Behandlungsfälle sind Ausnahmen vorgesehen. Mir ist allerdings wichtig, dabei nichts zu beschönigen: Diese Nachbesserungen lösen nicht sämtliche Probleme. Insbesondere bleibt ein erheblicher Teil der regulären ambulanten Erwachsenenpsychotherapie von der Budgetierung betroffen. Dass dies bei den betroffenen Praxen Fragen zur wirtschaftlichen Planungssicherheit und zur künftigen Versorgung aufwirft, ist nachvollziehbar. Für mich steht fest: Die psychotherapeutische Versorgung Erwachsener darf nicht zu einer Versorgung zweiter Klasse werden. Entscheidend muss der medizinische Behandlungsbedarf sein, nicht das Lebensalter. Deshalb müssen wir die Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen auf Behandlungskapazitäten, Wartezeiten und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Praxen sorgfältig überprüfen. Sollten sich daraus konkrete Versorgungsprobleme ergeben, müssen wir gesetzgeberisch nachsteuern.
Auch Ihre Kritik am sogenannten Tankrabatt möchte ich nicht unbeantwortet lassen. Ich verstehe, dass die gleichzeitige Diskussion über Einsparungen im Gesundheitswesen und milliardenschwere Entlastungen bei den Kraftstoffpreisen Fragen nach den politischen Prioritäten aufwirft. Der zeitlich befristete Tankrabatt soll angesichts stark gestiegener Energiepreise insbesondere Pendlerinnen und Pendler sowie Betriebe entlasten. Er wird aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert, während die gesetzliche Krankenversicherung überwiegend beitragsfinanziert ist. Beide Maßnahmen betreffen damit unterschiedliche Finanzierungssysteme. Gleichwohl entbindet uns das nicht von der politischen Verantwortung, die verfügbaren Mittel sozial gerecht einzusetzen und eine verlässliche Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Über die kurzfristigen Maßnahmen hinaus brauchen wir deshalb grundlegende Strukturreformen. Dazu gehören insbesondere eine bedarfsgerechtere ambulante Versorgungsplanung, eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und tragfähige Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Praxen. Als Arzt und gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion ist mir dabei eines besonders wichtig: Psychische Erkrankungen müssen mit derselben Ernsthaftigkeit behandelt werden wie körperliche Erkrankungen. Wer psychotherapeutische Versorgung einschränkt, riskiert nicht nur gesundheitliche und soziale Folgen für die Betroffenen, sondern möglicherweise auch zusätzliche Kosten durch Chronifizierung, Arbeitsunfähigkeit und vermeidbare stationäre Behandlungen.
Unser Ziel muss deshalb sein, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, ohne die bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung dauerhaft zu gefährden. Daran werde ich auch die weiteren Reformschritte messen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

