Portrait von Christos Pantazis
Antwort 09.05.2026 von Christos Pantazis SPD

Zunächst ist mir wichtig klarzustellen: Es geht nicht darum, schwer erkrankten Patientinnen und Patienten wirksame Therapieoptionen pauschal vorzuenthalten. Gerade bei chronischen Schmerzen, Spastiken oder palliativen Situationen berichten Betroffene teilweise von guten Erfahrungen mit cannabisbasierten Arzneimitteln – auch mit Cannabisblüten.

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Antwort 18.05.2026 von Christos Pantazis SPD

Dabei ist für mich klar: Psychische Erkrankungen sind kein nachrangiges Thema, sondern ein zentraler Bestandteil gesundheitlicher Versorgung. Das gilt in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche. Reformen dürfen deshalb nicht dazu führen, dass sich bestehende Versorgungsengpässe weiter verschärfen oder notwendige Behandlungen erschwert werden.

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Antwort 18.05.2026 von Christos Pantazis SPD

Gleichzeitig gehört zur Ehrlichkeit in einer Demokratie auch, offen zu sagen: Für einen grundlegenden Systemwechsel hin zu einer Bürgerversicherung gibt es derzeit keine parlamentarische Mehrheit. Demokratie bedeutet nicht, dass jede politische Position unmittelbar umgesetzt wird, sondern dass politische Veränderungen Mehrheiten benötigen und in parlamentarischen Verfahren ausgehandelt werden müssen.

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Antwort 18.05.2026 von Christos Pantazis SPD

Die vielfach diskutierte Honoraranpassung zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten ist die aktuelle Debatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.

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Antwort 18.05.2026 von Christos Pantazis SPD

Ihre Sorge, dass eine stärkere Begrenzung extrabudgetär vergüteter psychotherapeutischer Leistungen zu weiteren Einschränkungen führen könnte, ist daher nachvollziehbar. Auch die Finanzkommission Gesundheit weist selbst darauf hin, dass eine stärkere Einbindung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Anreize zur Ausweitung von Behandlungskapazitäten verringern könnte.