Wie rechtfertigen Sie den Wasserkopf von über 90 redundanten Krankenkassen, wenn im Gegenzug die Refinanzierung von Fehlfahrten im Rettungswesen kaputtgespart wird?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
die Finanzierung unseres Rettungswesens gerät unter Druck. Vorhaltekosten und „Leerfahrten“ werden von Krankenkassen oft mit Verweis auf Wirtschaftlichkeit und enge Auslegung von § 60 SGB V nicht auskömmlich refinanziert.
Dem gegenüber steht eine eklatante System-Ineffizienz: Deutschland leistet sich über 90 gesetzliche Krankenkassen (Quelle: GKV-Spitzenverband) – mit über 90 Vorständen, IT-Systemen und Verwaltungsapparaten. Da ca. 95 % der Leistungen im SGB V identisch festgeschrieben sind, verwaltet dieser administrative Überbau weitgehend dasselbe Produkt.
Während Milliarden in redundanten Strukturen verpuffen, wird an der existenziellen Daseinsvorsorge gespart. Ein System mit 90-fachem administrativem Luxus darf sich nicht hinter Gesetzestexten verstecken.
Wie wollen Sie als Gesetzgeber diese Struktur-Ineffizienz auflösen, damit Kernaufgaben wie der Rettungsdienst verlässlich aus Beiträgen finanziert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Dominik B.
Sehr geehrter Herr B.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen zwei wichtige Themen an: die Finanzierung des Rettungsdienstes und die Effizienz der Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zunächst halte ich die Diskussion über die Zahl der Krankenkassen für berechtigt. Die Zahl der Kassen ist zwar bereits von über 1.800 im Jahr 1970 auf heute rund 90 gesunken. Dennoch habe ich öffentlich erklärt, dass aus meiner Sicht deutlich weniger Krankenkassen ausreichen würden. Auch die Expertenkommission Gesundheit wird sich mit dieser Frage befassen. Wer Beitragsgelder verantwortungsvoll einsetzen will, muss auch Verwaltungsstrukturen kritisch hinterfragen.
Gleichzeitig wäre es aus meiner Sicht zu einfach, die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung allein auf die Zahl der Krankenkassen zurückzuführen. Die größten Ausgabensteigerungen entstehen derzeit in der Krankenhausversorgung, der ambulanten Versorgung und bei Arzneimitteln. Deshalb brauchen wir umfassende Strukturreformen im Gesundheitswesen.
Gerade beim Rettungsdienst geht die aktuelle Notfallreform einen wichtigen Schritt. Künftig wird die medizinische Notfallrettung ausdrücklich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Damit werden nicht mehr nur die Transportkosten betrachtet, sondern auch das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Einsatzes. Das entspricht deutlich besser der Realität eines modernen Rettungsdienstes.
Darüber hinaus sollen Integrierte Notfallzentren, eine bessere Vernetzung von 112 und 116117 sowie verbindlichere Verfahren der Patientensteuerung dazu beitragen, Fehlsteuerungen zu reduzieren und die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen. Patientinnen und Patienten sollen schneller in die richtige Versorgung gelangen, während Notaufnahmen und Rettungsdienste spürbar entlastet werden.
Mein Ziel ist deshalb nicht, beim Rettungsdienst zu sparen, sondern die Notfallversorgung effizienter, rechtssicherer und patientengerechter aufzustellen. Gleichzeitig müssen wir die Finanzierungsstrukturen der GKV insgesamt modernisieren. Wer die Beitragszahler dauerhaft entlasten und die Versorgung sichern will, kommt an Strukturreformen auf beiden Ebenen nicht vorbei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis MdB

