Viele ambulante Psychologische Psychotherapeuten behandeln derzeit mehr Patienten als dies im Falle einer Leistungsbudgetierung ab 2027 möglich wäre. Wohin dann mit all den "überzähligen" Patienten?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
ich bin niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin in eigener - hälftiger - Praxis. Auch ich behandele derzeit mehr Patienten als ich bei Budgetierung der Leistungen ab 2027 versorgen könnte. Wenn ich einen Teil der Patienten - mit etwa PTSB - ab 2027 nicht mehr versorgen kann, wen soll ich dann nach Meinung des Bundestages von der weiteren Therapie ausschließen? Sie ahnen vermutlich schon in welche moralisch, ethischen Dilemmata dies führt. Daher bitte ich Sie - die Kosten ambulanter Therapie sind wesentlich günstiger als mit zeitlichem Verzug anfallende stationäre Behandlungskosten - sich dafür einzusetzen, dass es zu keiner bzw. wenn unvermeidlich möglichst begrenzter Budgetierung kommt.
Mit freundlichen Grüßen, Katharina K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen einen Punkt an, der viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten derzeit beschäftigt. Wenn Behandlerinnen und Behandler den Eindruck gewinnen, dass sie künftig weniger Patientinnen und Patienten versorgen könnten als heute, stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Folgen dies für die Versorgung haben würde. Gerade bei chronischen oder schweren psychischen Erkrankungen ist das kein abstraktes Rechenmodell, sondern betrifft konkrete Menschen.
Deshalb nehme ich die Rückmeldungen aus der psychotherapeutischen Praxis sehr ernst. Mir ist bewusst, dass bereits heute in vielen Regionen lange Wartezeiten bestehen und zahlreiche Praxen über die ursprünglich vorgesehenen Versorgungskapazitäten hinaus arbeiten, um den Bedarf aufzufangen.
Gleichzeitig steht die gesetzliche Krankenversicherung vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Ausgabendynamik zu begrenzen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu verhindern. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass notwendige psychotherapeutische Versorgung eingeschränkt werden darf.
Genau deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren sehr sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich auf die Versorgung haben. Für mich ist entscheidend, dass finanzielle Konsolidierung nicht zu längeren Wartezeiten, Versorgungslücken oder einer Verschlechterung der Behandlungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten führt.
Die von Ihnen geschilderten praktischen und ethischen Fragen zeigen, warum die Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung besonders genau betrachtet werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis MdB

