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Christos Pantazis
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Frage von Ingeborg K. •

Sind Sie für begleiteten Suizid?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht Urteil zu § 217 StGB klar anerkannt und bildet einen wichtigen Ausgangspunkt für die politische Debatte. Dieses Recht ernst zu nehmen bedeutet jedoch auch, genauer hinzuschauen, unter welchen Bedingungen Entscheidungen am Lebensende tatsächlich getroffen werden. Gerade in Situationen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Einsamkeit oder psychischer Belastung stellt sich die Frage, ob eine Entscheidung wirklich frei und unbeeinflusst ist oder ob äußere Umstände eine Rolle spielen.

Vor diesem Hintergrund geht es in der aktuellen Diskussion nicht um ein einfaches „Mehr oder Weniger“ an Suizidhilfe, sondern um die Qualität der Rahmenbedingungen. Ziel muss es sein, Verlässlichkeit, Transparenz und Orientierung für die Betroffenen als auch für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen. Eine mögliche gesetzliche Regelung hätte daher nicht den Zweck, ein bestehendes Recht einzuschränken, sondern sicherzustellen, dass es verantwortungsvoll und unter klaren Voraussetzungen wahrgenommen werden kann.

Die Argumente der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben betonen nachvollziehbar die Bedeutung der Selbstbestimmung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Debatte. Gleichzeitig bleibt in dieser Perspektive häufig unberücksichtigt, dass es auch Schutzbedarfe gibt, insbesondere bei vulnerablen Gruppen. Selbstbestimmung und Schutz sind dabei keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Verantwortung, die politisch miteinander in Einklang gebracht werden müssen.

Ein zentraler Bestandteil dieses Ansatzes ist zudem die Stärkung von Prävention und Beratung. Dabei geht es nicht um Bevormundung, sondern darum, Menschen in schwierigen Lebenslagen frühzeitig zu erreichen, Alternativen sichtbar zu machen und tragfähige Unterstützung anzubieten. In vielen Fällen verlaufen die Grenzen zwischen einem frei verantworteten Sterbewunsch und einer krisenhaften Situation nicht klar, sodass Prävention und Suizidhilfe nicht strikt getrennt voneinander betrachtet werden können.

Die Debatte über den weiteren gesetzgeberischen Umgang mit der Suizidhilfe ist deshalb weiterhin offen und verlangt eine sorgfältige Abwägung. Im Kern geht es darum, eine ausgewogene Lösung zu finden, die die Selbstbestimmung am Lebensende respektiert, gleichzeitig aber auch sicherstellt, dass Entscheidungen nicht aus Druck, Not oder fehlenden Alternativen heraus getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis 

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