War die Konsequenz für das Sonderkündigungsrecht bei der Abstimmung zum GKV-Gesetz bekannt, setzen Sie sich für eine Nachbesserung ein?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
das von Ihnen mitbeschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz streicht die bisherige Pflicht der Krankenkassen, ihre Versicherten individuell über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. Das Sonderkündigungsrecht bleibt zwar bestehen, muss aber weiterhin innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeübt werden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert deshalb, das Sonderkündigungsrecht werde ohne Benachrichtigung "faktisch ausgehöhlt". Eine verpflichtende elektronische Benachrichtigung, etwa per E-Mail, ist ebenfalls nicht vorgesehen. War Ihnen diese Konsequenz für die praktische Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts bei der Abstimmung bekannt? Setzen Sie sich für eine gesetzliche Nachbesserung ein, wie sie der vzbv fordert?

