
(...) Ich befürworte keine Änderung der bestehenden Gesetzes, denn dieses regelt klar und eindeutig, wo die örtlichen und zeiträumlichen Grenzen des privaten Feuerwerkspaßes liegen. Bei Feuerwerk der Klasse 1 handelt es sich beispielsweise um Tischfeuerwerk sowie um in Gebäuden und geschlossenen Bereichen zugelassene Feuerwerkskörper. (...)