Am 14. April 2026 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben.
Wir konnten uns nun aber mit dem Koalitionspartner darauf verständigen, dass der maßgebliche Faktor zur Errechnung des entsprechenden Pauschalbetrages in jährlichen Schritten erhöht wird, um die Beteilung des Bundes an den Kosten der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsempfängern zu steigern.
Unser Ziel ist es sowohl zur Planungssicherheit beizutragen als auch die soziale Ausgewogenheit zu gewährleisten.
Eine zusätzliche Belastung der Familien ist nicht im Sinne der Politik der CDU. Daher hält die Unionsfraktion am Ehegattensplitting-Modell fest.
Der Referentenentwurf zur gesetzlichen Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene wird auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.
In Zukunft konzentrieren sich Integrationskurse vor allem auf Menschen, die eine positive Bleibeperspektive in Deutschland haben.

