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Christoph de Vries
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Frage von Hans M. •

Wir leben im 21.Jhr.!!! Für wie lange halten Sie, vor dem Hintergrund von Gerechtigkeit und Kostenexplosion, die aktuelle Höhe der Pensionen im Vergleich zu Renten noch vermittel- und finanzierbar?

Herr de Vries,

"Merz ruft zu Reformbereitschaft auf: "Wir müssen uns alle zusammen anstrengen"

https://de.nachrichten.yahoo.com/merz-ruft-reformbereitschaft-m%C3%BCssen-uns-075554688.html

1. Die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbezieher ist doch wohl per Gestz Pflicht des Bundes ! Merz redet von "wir" und "Astrengungen" verweigert aber seine Anstrengung/Pflicht und zahlt den GKV`s einen viel zu geringen Beitrag, das meiste stemmen die GKV Vericherten, warum? Und wo,bitte konkret, bleibt der Beitrag der Beamten,Pensionäre, Politiker und Selbständigen?

2. Art. 33 Abs. 5 GG spricht nur über angemessene Alimentierung, es sagt nichts über Höhe oder Prozente aus, dies regelt das BeamtVG,welches keinen Verfassungsrang hat!

HAT DIE UNION ÜBERHAUPT EINEN PLAN ZUR EINDÄMMUNG DER KOSTENEXPLOSION BEI PENSIONEN?

Da Beamtebesoldung bereits seit Jahrzehnten dem ÖD folgt, ist auch das Beamtenstreikverbot kein Argument für mich;

Wann endlich, konkret, wird Art. 33 Abs. 5 GG revidiert ?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für ihre Anfrage. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Menschen am Existenzminimum gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge. Gleichzeitig ist aber festzuhalten, dass die tatsächlichen Kosten durch die vom Bund gezahlte Pauschale an die gesetzliche Krankenversicherung nicht vollständig gedeckt werden. Um diese Finanzierungslücke zu schließen haben wir uns als Union dafür eingesetzt, dass die ungedeckten Beiträge aus Bundesmitteln übernommen werden, so dass nicht die gesetzlich Versicherten allein die Kosten tragen, sondern alle Steuerzahler mit einbezogen werden. Dieser Vorschlag wurde allerdings aus haushaltspolitischen Gründen vom Bundesfinanzminister zunächst zurückgewiesen.

Wir konnten uns nun aber mit dem Koalitionspartner darauf verständigen, dass der maßgebliche Faktor zur Errechnung des entsprechenden Pauschalbetrages in jährlichen Schritten erhöht wird, um die Beteilung des Bundes an den Kosten der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsempfängern zu steigern.

Die besondere Stellung der Beamtinnen und Beamten ergibt sich aus ihrem öffentlich-rechtlichen Dienst und Treueverhältnis. Dies unterscheidet sich grundlegend von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen und geht weit über das Streikverbot hinaus. Beamtinnen und Beamte richten ihr Handeln am Wohl der Allgemeinheit aus und handeln ausschließlich nach Recht und Gesetz. Zudem müssen sie Versetzungen akzeptieren und haben sich auch außerhalb des Dienstes so zu verhalten, wie es dem Ansehen ihres Amtes entspricht. Damit sind sie in ihren Grundrechten stark eingeschränkt. Ohne ein funktionierendes und finanziell unabhängiges Beamtensystem wäre eine stabile Verwaltung wie wir sie in Deutschland haben wohl nicht denkbar. 

Daraus ergibt sich eine besondere Fürsorgepflicht des Staates, die auch verfassungsrechtlich verankert ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Staat verpflichtet, seine Beamtinnen und Beamten so zu alimentieren, dass ihr Einkommen mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung erreicht. Dies halte ich auf oben angeführten Gründen auch für gerechtfertigt. Es gibt aktuell auch Beamte, deren Besoldung trotz Vollzeitarbeit unterhalb der Grundsicherung liegt. Dies halte ich für inakzeptabel.

Gleichzeitig muss der Staat auch als Arbeitgeber wettbewerbsfähig bleiben. Bereits heute zeigt sich in einigen Bereichen, dass der öffentliche Dienst nicht immer die erste Wahl ist. Eine Verschlechterung der Altersversorgung würde diese Entwicklung noch weiter verschärfen. Zudem haben viele Beamtinnen und Beamte ihre beruflichen und finanziellen Entscheidungen über Jahrzehnte hinweg auf Basis der geltenden Regelungen getroffen. Pauschale Kürzungen wären dementsprechend rechtlich problematisch und sachlich nicht zielführend. Vor diesem Hintergrund steht eine Änderung von Artikel 33, Absatz 5 GG derzeit nicht zur Debatte, da dieser eine zentrale Grundlage des Berufsbeamtentums darstellt und dessen Funktionsfähigkeit sichert. 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries 

 

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