Sehr geehrter Herr de Vries, wie stehen Sie zur Nutzung von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum? Sehen Sie bei der Nutzung solcher Software einen Verstoss gegen die Menschenrechte?

Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Menschenrechtskonformität der Anwendung von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum.
Grundsätzlich halte ich Gesichtserkennungssoftware für eine sinnvolle Innovation bei der Verbrechensbekämpfung, aber auch auf freiwilliger Basis für den schnelleren und sicheren Zugang zu Sicherheitsbereichen, zum Beispiel an Flughäfen.
Gesichtserkennungssoftware wurde inzwischen erfolgreich erprobt, unter anderem in einem Projekt der Bundespolizei am Bahnhof Berlin-Südkreuz.
Die Anwendung ist offensichtlich technisch ausgereift und funktioniert mit einer geringen Fehlertoleranz.
Nach Ansicht der Sicherheitsbehörden kann durch die Anwendung solcher Software ein Sicherheitsgewinn gerade an Bahnhöfen und Flughäfen erreicht werden, deshalb hätte ich mir die Möglichkeit der Anwendung dieser Software zum Beispiel durch eine Regelung im Bundespolizeigesetz gewünscht.
Die Anwendung von Gesichtserkennungssoftware halte ich dann für menschenrechtskonform, wenn sie an strenge Bedingungen geknüpft ist, wenn zum Beispiel eine anlasslose Speicherung der Bilder unterbleibt und diese nur erfolgt, wenn es zu einem "Match" beim Abgleich zum Beispiel mit einer Fahndungsliste kommt. Genau dies sieht die von der Bundesspolizei erprobte Lösung vor. Es kommt nur dann zur Speicherung von Bildern, wenn ein Treffer ausgelöst wurde. In diesem Fall werden Identitäten durch eine Personenkontrolle überprüft, sollte sich der Treffer als Fehler herausstellen, werden die Daten gelöscht.
Über die genauen Bedingungen der Anwendung dieser Technologie sollte in Regierung und Parlament intensiv beraten werden. Sie grundsätzlich von vornherein auszuschließen, halte ich für einen großen Fehler.
Gesichtserkennungssoftware erhöht den Fahndungsdruck auf Kriminelle und Terroristen und kann durch die Zielgenauigkeit der Software langfristig sogar helfen, Personenkontrollen zu reduzieren. Deshalb ist sie sicherheitspolitisch ein sinnvolles Instrument, dessen Nutzung man meines Erachtens auch menschenrechtskonform ausgestalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries
Mitglied des Deutschen Bundestags
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-74551
christoph.devries@bundestag.de
Jetzt für den Newsletter von Christoph de Vries anmelden: https://www.christophdevries.de/newsletter/