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Christoph de Vries
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Frage von Berit K. •

Guten Tag, wie werden Sie morgen abstimmen? Wissen Sie, dass Sie mit dem Gesetzentwurf BT 19 32039 unsere Grundrechte weiter einschränken werden? Bitte bleiben Sie menschlich!! Danke

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Infektionsschutzgesetz, über das wir am Dienstag abgestimmt haben und dessen Änderung ich aus vollster Überzeugung zugestimmt habe.

Hierbei handelt es sich nämlich um keinen weiteren Grundrechtseingriff, der über frühere Fassungen des Infektionsschutzgesetzes hinausgeht, im Gegenteil. Mit dem neuen Gesetzentwurf rücken wir von der einseitigen Fixierung auf die Inzidenzwerte ab und beziehen verstärkt die Auslastung der Intensivkapazitäten mit ein. Dadurch, dass inzwischen mehr als 60% der Bevölkerung geimpft sind, die Impfquote bei den besonders vulnerablen Gruppen noch deutlich höher ist, bedeuten die derzeit steigenden Inzidenzen noch keine Überlastung des Gesundheitssystems.

Deshalb war es wichtig, diesmal bei steigenden Inzidenzwerten das öffentliche Leben nicht herunterzufahren, so lange es genug Intensivkapazitäten gibt. Dies ermöglichen wir mit dem Gesetz.

Vor diesem Hintergrund hat auch Armin Laschet seitens der Union einen weiteren Lockdown ausgeschlossen.

Ich setze mich deshalb nicht für weitere Grundrechtseingriffe ein, sondern plädiere für eine vorsichtige Rückkehr zum normalen Leben ggf. in bestimmten Bereichen unter 3G oder 2G-Bedingungen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries

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