Fiktives Partnereinkommen auch für Bundestagsabgeordnete?
Sehr geehrter Herr de Vries,
Bezug nehmend auf meine Frage vom 28.04.2026 und Ihre Antwort vom 23.06.2026, möchte ich Sie noch einmal bitten meine Frage zu beantworten und mich nicht mit frei zugänglichen Grundlagen zu belehren.
Wenn Sie in Ihrer Antwort auf das Bundesverfassungsgericht verweisen, erlauben Sie die zusätzliche Frage, warum die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bei der amtsangemessenen Besoldung offensichtlich seit Jahren nicht umgesetzt werden (können)?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für ihre erneute Anfrage. Ich möchte darauf verweisen, dass ich ihre Ausgangsfrage mit meiner Antwort vom 23.06.2026 bereits beantwortet habe. Ihre Anfrage erhält meines Erachtens keine Kriterien, die ergänzende Ausführungen von meiner Seite erfordern würden. Hinsichtlich ihrer Fragen zur amtsangemessenen Alimentation verweise ich auf meine Antwort auf die Frage vom 14. Juni 2026 auf diesem Portal. Hierzu gibt es zum jetzigen Zeitpunkt von meiner Seite nichts hinzuzufügen. Das Anliegen wird weiterverfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph de Vries

