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Christoph de Vries
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Frage von Stefanie R. •

Wenn Sie die AfD für rechtsextremistisch halten und ein Verbot nicht ausschließen: Warum soll „Wegregieren“ Vorrang vor einer verfassungsrechtlichen Prüfung haben?

Sehr geehrter Herr de Vries, Sie schreiben, dass Sie die AfD weiterhin für eine rechtsextremistische Partei halten, aber „gute Politik“ und ein „Wegregieren“ für das beste Mittel halten. Gleichzeitig schließen Sie ein Verbotsverfahren nicht grundsätzlich aus.

Politische Auseinandersetzung und eine verfassungsrechtliche Prüfung schließen sich aus meiner Sicht nicht aus. Deshalb würde mich interessieren, warum eine gerichtliche Prüfung gegenüber dem politischen „Wegregieren“ nachrangig sein sollte.

Sie schreiben außerdem, dass sich Ihre Haltung ändern könnte, „wenn entsprechende Voraussetzungen gegeben wären“. Welche konkreten Voraussetzungen müssten aus Ihrer Sicht erfüllt sein, damit Sie ein Verbotsverfahren unterstützen würden?

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