
(...) vielen Dank für Ihre Frage - wieso fragen Sie die Bundesregierung nicht direkt? Nach ihrer Ansicht haben deutsche Staatsbürger - auch diejenigen, die in Verdacht stehen, für den sogenannten Islamischen Staat (IS) gekämpft zu haben - das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland (nachzulesen unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/039/1903909.pdf). Diese Personen müssen sich dann in Deutschland vor Gericht verantworten. (...)