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Christian Lindner
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Frage von Marco H. •

Frage an Christian Lindner von Marco H. bezüglich Recht

Hallo Herr Lindner,

mich interessiert ein Rechtsstreit aus RLP. Es geht um ein Urteil, gesprochen vom OLG Koblenz 1. Senat Familie (Az: 13 UF 32/17) vom 14.02.17.

Einen Link übersende ich Ihnen hiermit:

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L

Nun zu meinem Anliegen:

Ich möchte keine Bewertung des Urteils vornehmen, sondern lediglich auf die Rn58 verweisen und von Ihnen eine Erklärung erbitten, wie denn diese Aussage zu interpretieren ist und was Ihnen selbst davon -tatsächlich-
bekannt ist? Des Weiteren interessiert mich, ob Sie auf bundespolitischer Ebene diesen Sachverhalt wiederholt zur Debatte stellen und wann Sie einen Untersuchungsausschuss einberufen werden? Dies hatten Sie vor der Wahl so angekündigt!
Wie konnte es eigentlich zu diesem Rechtsbruch kommen und wann wird die rechtsstaatliche Ordnung wieder hergestellt?

Vielen Dank.

Hier noch die von mir avisierte Aussage:

"Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte um Nachsicht, dass ich dieses Urteil nicht im Einzelnen kommentieren kann. Dazu fehlt mir die Kapazität.

In der Sache ist klar: Der Sommer 2015 darf sich so nicht wiederholen. Deshalb braucht Deutschland ein modernes Einwanderungsrecht, das zwischen Asyl, Flucht und Zuwanderung unterscheidet. Wir brauchen schnellere Verfahren und europäischen Grenzschutz.

Es gibt diese Ankündigung oder dieses Versprechen, von dem Sie schreiben, überhaupt nicht. Ich habe tatsächlich eine Woche vor der Bundestagswahl in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ ( https://www.christian-lindner.de/interviews/jetzt-geht-es-um-das-rennen-fdp-afd ) gesagt, dass ein Untersuchungsausschuss dann von uns als Mittel genutzt würde, wenn es ein solches Einwanderungsrecht nicht geschaffen wird. Ein Untersuchungsausschuss ist in der Opposition das einzige Instrument um Druck zu machen. Dabei bleibt es. Wenn es aber eine neue Politik gibt, wäre er überflüssig.

Wir Freien Demokraten werden daher jetzt ganz genau hinsehen: Handelt die neue Bundesregierung entschlossen anders und kommt der neue Innenminister seinen Zusagen nach, die er gegeben hat? Wenn dies geschieht, braucht man keinen Untersuchungsausschuss. Denn dieser wäre in dem Fall nur eine teure Beschäftigungstherapie, die viel Geld der Steuerzahler beansprucht. Ausschließen kann man die Beantragung eines Untersuchungsausschusses zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht, da wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen, wie die neue Bundesregierung handeln wird.

Erst danach kann beurteilt werden, ob das Oppositionsinstrument des Untersuchungsausschuss nötig ist, um politischen Handlungsdruck auszuüben.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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