Für Innovative Nahverkehrssysteme, wie TSB (Magnetbahn), Seilbahn etc. soll das BGFG (Bundesgemeindefinanzierungsgesetz) geändert werden. Wie ist bei dem Gesetz der Sachstand?
Guten Tag Herr Hirte.
Das BMV in Berlin habe ich mit der Gruppe der Ges. zur Förderung der Magnetschwebetechnologie e.V. im Herbst besucht und habe dort erfahren, dass Sie auch parlamentarischer Staatssekretär des Ministeriums geworden sind. Herzlichen Glückwunsch.
Nach dem Parteiprogramm der CDU sollen alle Innovativen Verkehrssysteme ( TransportsystemBögl oder Seilbahnen etc.) Wettbewerbsfähig werden durch Förderfähigkeit der Infrastruktur.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dafür Sorge tragen, dass die vorgesehene Änderung des BGFG (BundesGemeindeFinanzierungsGesetz) alsbald umgesetzt werden, damit innovative Verkehrssysteme auch Chancen bei der Kommunalen Planung / Verkehrsaussschuss bekommen.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihr Mitteilung bei Abgeordneten Watch und Ihr Interesse an der Weiterentwicklung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG).
Das im August 2025 eingeleitete Gesetzgebungsverfahren zur Öffnung des GVFG für Magnetschwebebahnen befindet sich weiterhin in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Diese konnte bislang nicht abgeschlossen werden, da insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergehende Anpassungen anmahnen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die im Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Barrierefreiheit.
Unabhängig davon werden derzeit auf Fachebene gezielt Vorschläge erarbeitet, um neben der Öffnung für innovative Verkehrssysteme auch weitere politische Zielsetzungen umzusetzen. Hierzu zählen insbesondere die Vereinfachung und Entbürokratisierung der Förderverfahren, Verbesserungen beim barrierefreien Ausbau von Verkehrsstationen sowie perspektivisch eine Erhöhung der Fördermittel und Fördersätze.
Im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung wurden darüber hinaus umfangreiche Stellungnahmen vorgelegt. Forderungen betreffen unter anderem die Verlängerung bestimmter Fördertatbestände über das Jahr 2030 hinaus. Entsprechende Anliegen wurden bereits in Beschlüssen des Bundesrats sowie der Verkehrsministerkonferenz aufgegriffen. Erste fachliche Vorgespräche zu möglichen Anpassungen haben zudem mit Ländern und der Deutsche Bahn stattgefunden und sind dort grundsätzlich auf Interesse gestoßen.
Auf Grundlage der laufenden Vorarbeiten ist vorgesehen, ein umfassendes Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des GVFG im Jahr 2027 einzuleiten. Ziel ist eine systematische und abgestimmte Reform, die sowohl Innovationen ermöglicht als auch die Belange von Ländern, Kommunen und Nutzerinnen und Nutzern angemessen berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christian Hirte MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr

