(...) Weitere Verschärfungen wird es für die Ermunterung zu Straftaten geben. Bisher ist die Billigung von Straftaten nur strafrechtlich verfolgbar, wenn die Taten bereits begangen oder versucht wurden, nicht wenn sie in der Zukunft liegen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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