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Antwort 04.02.2025 von Christian Bernreiter CSU

Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, besteht bereits ein allgemeines Informationszugangsrecht. Ein IFG würde keinen Mehrwert bieten.

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Antwort 20.01.2025 von Christian Bernreiter CSU

Die Zuständigkeit liegt bei den Kollegen im Deutschen Bundestag.

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Antwort 08.01.2025 von Christian Bernreiter CSU

Die künftige Finanzierung des Deutschlandtickets ist offen. Ausführliche Antworten finden sich auf meinem Profil.

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Antwort 08.01.2025 von Christian Bernreiter CSU

Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.

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Antwort 12.12.2024 von Christian Bernreiter CSU

Studenten und Auszubildende haben oft längere Wegstrecken zu bewältigen. Die Schülerbeförderung wird in dieser Legislatur insgesamt überprüft.

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Antwort 03.12.2024 von Christian Bernreiter CSU

Für die Ansprüche zur Schülerbeförderung ist das StMUK zuständig. Die Staatsregierung wird Schülerbeförderung in dieser Legislatur auf den Prüfstand stellen.