Warum müssen Eltern die Fahrtkosten zur Schule selbst bezahlen wenn ihr Kind nicht die nächstgelegene Schule besucht? Warum ist es nicht möglich nur Differenz zu bezahlen?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Schülerbeförderung ist eine kommunale Aufgabe, welche im eigenen Wirkungskreis des kommunalen Aufgabenträgers erfüllt wird. Dabei gilt es den Rechtsrahmen zu beachten. Grundsätzlich besteht bei den Wahlschulen ein Anspruch nur auf die nächstgelegene Schule.
Sinn und Zweck der Vorschriften über die Schülerbeförderung ist es, jedem Schüler Bayerns eine grundlegende schulische Ausbildung zu ermöglichen, ohne dass dies an einem fehlenden Schülerbeförderungsnetz oder den Kosten der Schülerbeförderung scheitert.
Die Maßgaben sind dabei jedoch vielfältig. Für konkrete Fragen im Einzelfall zur Beförderung von Schülern sowie zur Schulwegkostenfreiheit bitte ich Sie daher, sich an das für die Schülerbeförderung zuständige Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu wenden (E-Mail: webkontakt@stmuk.bayern.de).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Bernreiter

