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Cem Berk
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Frage von Guillaume S. •

Welche ist die Berechtigung für die Grundrechtseinschränkungen für die Altersgruppe 0-59 Jahre?

Die Letalitätsrate von COVID-19 beträgt deutschlandweit weniger als 0,01% in der Altersgruppe 0-34 Jahre und 0,2% in der Altersgruppe 35-59 Jahre (Quelle: https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/deutschland/). Nach fast 2 Jahren Pandemie kann diese Kennzahl als realistisch betrachtet werden, denn sie basiert auf eine ausreichende Datenmenge: 8.320.386 Infektionsfälle. (Alle Zahlen vom 20.01.2022)

Frage 1: Halten Sie diese Rate als eine Berechtigung um die Grundrechte der Bürger einzuschränken?
Frage 2: Halten Sie es für eine vertretbare Option, die Einschränkung der Bürgerrechte nach Altersgruppe (= nach Todesrisiko) zu unterscheiden?
Frage 3: Wenn Nein auf Frage A.2, bitte erläutern Sie warum der aktuelle Unterschied zw. Immunisierten und Ungeimpften aus Ihrer Sicht eine vertretbarere Option ist.

Vielen Dank, freundliche Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Thema.

 

Zu Beginn möchte ich klarstellen, dass die Letalitätsrate nicht der einzige Faktor ist, auf dessen Grundlage Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen werden. Die Maßnahmen wurden vielmehr auf Basis von diversen wissenschaftlichen Erkenntnissen getroffen, wie beispielsweise zum Ansteckungsrisiko und der Belastung von Krankenhäusern.

Die mittlerweile geringere Letalitätsrate von COVID-19 ist das Ergebnis der Impfkampagne und der Einschränkungen, die wir seit Beginn der Pandemie unternehmen, um die besonders Gefährdeten und unser Gesundheitssystem zu schützen. Sie beweist: Impfen hilft! Denn zu Beginn der Pandemie lag die Letalitätsrate deutlich höher.

Zudem zeigt die Omikron-Variante, dass eine Ansteckung mit einem schweren Krankheitsverlauf einhergehen kann, ohne jedoch tödlich zu sein. Für erkrankte Personen werden weiterhin freie Betten in Krankenhäusern und intensivmedizinische Betreuung benötigt. Hohe Infektions- und Erkrankungszahlen belasten oder überlasten das gut ausgebaute Gesundheitssystem. Diese Überlastung der Krankenhäuser bedeutet nicht nur ein Risiko für Menschen, die an Corona erkranken, sondern auch für Menschen, die eine dringend nötige Operation benötigen. Hiervon sind alle Altersgruppen betroffen.

Demzufolge würde ein einfacher Rückschluss von der Letalitätsrate auf notwendige Einschränkungen fehlerhaft sein. Neben der Letalitätsrate fließen viele weitere Faktoren in die Entscheidung für Maßnahmen mit ein, weshalb Ihre Frage 1, unter Einbezug vieler weiterer Fakten mit Ja beantwortet werden kann.

Zu Ihren Fragen 2 und 3 gilt: Bei der Pandemiebekämpfung geht es um den Schutz des Lebens, insbesondere der besonders verletzlichen Gruppen. Hierzu zählen neben den älteren Generationen auch diejenigen, die an Vorerkrankungen leiden. Diese Personengruppen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf. Das Gebot, das Leben und die Gesundheit zu schützen leitet sich aus den Grundwerten des Deutschen Grundgesetzes ab.

Übrigens können sich auch Kleinkinder, die Sie in Ihre Alterspanne mit einbeziehen, noch nicht gegen COVID-19 impfen lassen und dennoch schwer daran erkranken. Es liegt also in unserer Hand, diese vulnerablen Gruppen zu schützen, indem wir uns selbst impfen lassen, die Beschränkungen einhalten und somit die Krankheit so gut es geht zurückhalten.

Bei der Omikron-Variante geht es wegen der rasanten Infektionszahlen außerdem darum, die Funktionsfähigkeit unserer kritischen Infrastruktur zu sichern. Feuerwehr, Polizei, Kitas und Pflegeeinrichtungen drohen wegen hoher Ausfallquoten in ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt zu werden. Die Maßnahmen dienen auch dazu, dies zu verhindern.

Die Kombination aus positiven Effekten des Impfens, der notwendigen Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur sowie die hohe Belastung des Gesundheitssystems rechtfertigt zwischen Immunisierten und Ungeimpften zu unterscheiden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern in meinem Abgeordnetenbüro unter (040) 689 445 20 oder per E-Mail an cem.berk@spd-wandsbek.de melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Cem Berk

 

 

 

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