Wie stehen Sie zu einem Verbot der AFD, insbesondere nachdem diese nun offiziell als rechtsextrem eingestuft wird?
Sehr geehrter Herr Berk,
die AFD wurde vor einigen Tagen offiziell als rechtsextrem eingestuft.
Aus diesem Anlass möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie zur Einleitung eines Verbotsverfahrens stehen?
Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die historischen Erfahrungen aus dem Jahr 1930.
Damals diskutierte die Politik auf höchster Ebene über ein Verbot der NSDAP, lehnte dieses schlussendlich aber ab. Was dann geschah, wissen wir alle, und werden es hoffentlich auch nie vergessen.
Einen Artikel dazu gibt es unter anderem in der Frankfurter Rundschau: https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/afd-verbot-partei-verfassungsgericht-nsdap-weimarer-republik-hitler-denkschrift-93031456.html
Sollten wir vor diesem Hintergrund nicht schleunigst tätig werden und das Verbotsverfahren einleiten, anstatt 100 Jahre später dieselben Fehler wieder zu machen? Auch wenn es nicht erneut so kommen muss, halte ich persönlich das Risiko für viel zu groß.
Vielen Dank und freundliche Grüße
A. M.

Sehr geehrte Frau. M.
haben Sie vielen Dank für Ihre wichtige und nachdenklich stimmende Frage sowie den Verweis auf den Artikel in der Frankfurter Rundschau. Ihr Anliegen teile ich ausdrücklich – sowohl inhaltlich als auch in Ihrer Sorge um die Verteidigung unserer Demokratie.
Die offizielle Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt, was viele Demokratinnen und Demokraten seit Jahren beobachten: Diese Partei gefährdet unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen ganz grundlegend. Die geistige Brandstiftung, die von Teilen der AfD ausgeht, spaltet unsere Gesellschaft, schürt Hass und hetzt gegen Minderheiten.
Vor diesem Hintergrund spreche ich mich ganz klar für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens aus. Ein solches Verfahren ist nicht nur rechtlich möglich, sondern politisch geboten – um unsere demokratische Ordnung zu schützen und klare Grenzen zu ziehen.
Gleichzeitig möchte ich auf einen entscheidenden Punkt hinweisen: Ein Verbotsverfahren darf nicht scheitern, wie es in der Vergangenheit zweimal im Fall der NPD (heute: Die Heimat) geschehen ist. Ein drittes Scheitern – diesmal im Fall der AfD – würde der Partei vermutlich zusätzlichen Auftrieb geben, ihre Erzählung vom "Systemopfer" bedienen und die Gefahr nicht mindern, sondern womöglich sogar vergrößern.
Deshalb muss ein solches Verfahren gründlich vorbereitet, juristisch wasserdicht und von breitem politischem Rückhalt getragen sein. Nur dann kann es vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben – und eine klare Linie im Kampf gegen Verfassungsfeinde ziehen.
Sie sprechen völlig zurecht auch die historische Verantwortung an. Die Fehler der Weimarer Republik dürfen sich nicht wiederholen. Demokratische Toleranz endet dort, wo die Demokratie selbst angegriffen wird. Die Verteidigung unserer freiheitlichen Grundordnung ist keine parteipolitische Frage, sondern eine Verpflichtung, die wir aus der Geschichte mitnehmen müssen – für heute und für die kommenden Generationen.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Berk
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Wahlkreis Tonndorf, Jenfeld, Marienthal, Eilbek, Wandsbek