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Carsten Träger
SPD
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Frage von Sabine M. •

Halten Sie die Benachteiligung und Ausgrenzung nicht geimpfter Mitbürger für zulässig und rechtmäßig?

Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben beschlossen, dass Ungeimpfte nur unter Auflagen am öffentlichen Leben teilnehmen können, also Besuch von Restaurants, Theater, Fitnessstudios etc. nur durch Vorlage eines Negativ-Tests.
Sie kandidieren für den Bundestag, wollen meinen Wahlkreis vertreten.
Halten Sie persönlich die Benachteiligung und Ausgrenzung nicht geimpfter Mitbürger für zulässig und rechtmäßig?
Halten Sie dies angesichts der Tatsache, dass die angebotenen „Impfstoffe“ lediglich eine bedingte Zulassung haben und keine Daten zu Langzeitfolgen existieren, für vertretbar?
(Das PEI hat in seinem am 20.08. veröffentlichten Sicherheitsbericht für die COVID-19 Impfstoffe insgesamt 131.671 Meldungen mutmaßlicher Nebenwirkungen gemeldet, listet knapp 1.900 Verdachtsfälle auf bleibende Schäden auf.)

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es handelt sich bei den jetzigen Maßnahmen nicht etwa um eine Benachteiligung oder eine Ausgrenzung von Nicht-Geimpften, sondern um die Ermöglichung für Geimpfte und Genesene wieder im Rahmen des Vertretbaren am öffentlichen Leben teilzunehmen. Somit entfällt hier die Möglichkeit für die gültigen Einschränkungen von Grundrechten. Ungeimpfte hingegen sind weder selbst geschützt noch ist bei ihnen das Risiko geringer, dass sie Dritte gefährden.

Dennoch haben ungeimpfte Personen weiterhin die Möglichkeit, diese Rechte ebenso wahrzunehmen, wenn sie einen tagesaktuellen Test vorweisen können. Speziell für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden wir weiterhin kostenlose Tests bereitstellen. Hierüber besteht Einvernehmen über alle Parteigrenzen hinweg.

Alle in der EU und damit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung erhalten. Eine bedingte Zulassung ist eine Zulassung, die an Auflagen geknüpft ist. Sie kann im Interesse der Allgemeinheit für ein Arzneimittel erteilt werden,

  • wenn der Vorteil der sofortigen Verfügbarkeit des Arzneimittels das Risiko weniger umfangreicher Daten als normalerweise erforderlich überwiegt.
  • wenn es um die Behandlung oder Vorbeugung einer lebensbedrohlichen Krankheit geht. Dazu gehören auch Arzneimittel für seltene Krankheiten,
  • wenn der CHMP feststellt, dass alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
    a) Eine positive Nutzen-Risiko-Bilanz des Produkts, d.h. der Nutzen für die öffentliche Gesundheit durch die sofortige Verfügbarkeit des Arzneimittels auf dem Markt überwiegt die Risiken, die aufgrund der vorgesehenen Nachreichung weiterer Daten bestehen.
    b) Der Antragsteller legt umfassende Daten zu einem späteren Zeitpunkt vor.
    Ein ungedeckter medizinischer Bedarf wird erfüllt.

Das Paul-Ehrlich-Institut erklärt hierzu:
In Europa werden die COVID-19-Impfstoffe im zentralisierten Zulassungsverfahren bewertet, welches die Europäische Arzneimittelagentur EMA (European Medicines Agency) koordiniert. Der zuständige Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) bei der EMA, gibt im Falle einer positiven Bewertung eine Stellungnahme mit Zulassungsempfehlung an die Europäische Kommission ab. Die Europäische Kommission entscheidet über die Zulassung eines Impfstoffprodukts in Europa und damit auch in Deutschland. Nach einer Zulassung kann der Impfstoff in den EU-Mitgliedstaaten inklusive der EWR-Staaten vermarktet und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.

Die Corona-Pandemie stellt die moderne Welt vor noch nie dagewesene Herausforderungen – wirtschaftlich, sozial und gesundheitlich. Die wirksamste Möglichkeit, die Pandemie einzudämmen und sich selbst vor COVID-19 zu schützen, sind Impfstoffe. Diese Erkenntnis hat alle an der Impfstoffentwicklung beteiligten Expertinnen und Experten bewogen, die Zusammenarbeit enger und die Prozesse effizienter zu gestalten, ohne Abstriche bei der Sorgfalt zu machen. Dies hat auch zu deutlichen Optimierungen der Verfahrensabläufe und einem Zeitgewinn bei der Entwicklung geführt.

Deshalb halte ich die bisherigen Impfstoffe nach allem menschlichen Ermessen für nicht gefährlich, im Gegenteil für sich und andere lebensrettend. Deshalb habe ich mich selbstverständlich auch impfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Träger

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