
(...) Allerdings bin ich der Meinung, dass Ihre Gegenüberstellung der Gehälter hinkt und diese nicht nur, weil Sie völlig unterschiedliche Tätigkeiten im Unternehmen gegenüberstellen. Aus meiner Sicht führt dies nirgendwo hin. Sie würden auch dann noch von einer Unverhältnismäßigkeit sprechen, wenn die GDL ihre Forderungen eins zu eins umsetzen könnte. (...)