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Carsten Müller
CDU
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Müller, warum weichen Sie der Frage zu Jens Spahn und dessen Forderung zur Verletzung der Menschenwürde aus?MfG Patrik B.

Nachfrage zu meiner Frage zur Menschenwürde.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carsten-mueller/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mueller-ist-die-menschenwuerde-fuer-die-union-ein-universaler-wert-der-ohne-ausnahme

Wenn es so ist wie Sie mir versichern Zitat:“die Menschenwürde ist für die CDU ein absoluter, unantastbarer Wert. Sie gilt für jeden Menschen, jederzeit und ohne Ausnahme. So statuiert es auch unser Grundgesetz in Art. 1 Abs. 1“,wieso wurde der Forderung von Jens Spahn von keinem Unionspolitiker öffentlich widersprochen?

Wieso findet in der Union eine Abwägung statt wie dieser Grundsatz umzusetzen ist, wenn er doch absolut ist?

Zitat:Politische Debatten innerhalb unserer Partei dienen daher der Abwägung, wie dieser Grundsatz auch unter schwierigen Rahmenbedingungen gewahrt und praktisch umgesetzt werden kann.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.

Gerne möchte ich meine Position und die Haltung der CDU/CSU-Fraktion nochmals klarstellen.

Die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG ist unantastbar und gilt universell. Sie ist nicht disponibel und kann – auch in schwierigen politischen Lagen – nicht „abgewogen“ oder relativiert werden. Das ist die eindeutige Rechtslage und zugleich unser politischer Maßstab.

Wenn in politischen Debatten Begriffe wie „Abwägung“ fallen, so bezieht sich dies nicht auf die Geltung der Menschenwürde selbst, sondern auf die praktische Ausgestaltung staatlichen Handelns: also darauf, wie Grundrechte miteinander in Einklang zu bringen sind und wie staatliche Maßnahmen menschenrechtskonform umgesetzt werden. Das Grundgesetz kennt keinen Vorrang politischer Opportunität vor der Menschenwürde.

Zur von Ihnen angesprochenen Äußerung von Jens Spahn gilt: Auch wenn Formulierungen in der politischen Auseinandersetzung zugespitzt sein mögen, ist für die CDU/CSU klar, dass jede Maßnahme an den Außengrenzen europäischem und deutschem Recht entsprechen muss. Maßnahmen an den Grenzen dürfen selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden Gesetze, des europäischen Rechts und unter voller Beachtung der Menschenrechte erfolgen. Ein gezieltes oder bewusstes Verletzen der Menschenwürde ist dabei weder beabsichtigt noch zulässig.

Ich versichere Ihnen: Die CDU/CSU-Fraktion steht uneingeschränkt zu Art. 1 GG. Die Menschenwürde ist und bleibt der unverrückbare Kern unseres Handelns – daran gibt es keinen Zweifel.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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