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Carsten Müller
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Frage von Anke D. •

Opferrente vom Einkommen lösen - Wann soll darüber verhandelt werden, was macht eigentlich unsere Opferbeauftragte.

Sehr geehrter Herr Müller,
Ich finde es richtig, die Einkommensgränzen beim DDR Unrecht abzuschaffen, für mich schon wieder Unrecht, wie kann man erlittenes Unrecht am Gehalt festlegen, wieso sind Alleinstehende wieder schlechter gestellt?
Wann soll darüber verhandelt werden, was macht eigentlich unsere Opferbeauftragte.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

 

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Abschaffung der Einkommensgrenzen bei der Opferrente sowie zur Tätigkeit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag.

 

Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, dass die Einkommensgrenzen bei der Opferrente der Opfer der SED-Diktatur abgeschafft werden sollte. Das erlittene Unrecht der mutigen Menschen, die sich gegen die SED-Diktatur aufgelehnt haben, muss unabhängig von der sozialen Lage der Betroffenen entsprechend gewürdigt werden. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass die Betroffenen aufgrund ihrer eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten an der gesellschaftlichen Teilhabe gehindert und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Wir brauchen immer noch weitere Verbesserungen bei der Rehabilitierung der Opfer.

 

Deshalb haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel sowie andere Maßnahmen zur Würdigung der Freiheitsbewegung bereits in unserem am 13. Juni 2023 eingebrachten Antrag „70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes am 17. Juni 1953 - Gedenken an Opfer von Widerstand und Opposition - Würdigung von Freiheitsbewegungen“ (Bundestags-Drucksache 20/7188) gefordert.

 

Auch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag sieht dies so und fordert in Ihrem Jahresbericht 2023 eine Auflösung der Koppelung der Opferrente an die Bedürftigkeit. Nach Auffassung der Bundesbeauftragten wäre die Entkopplung von einer möglichen Bedürftigkeit eine besondere Würdigung des individuell erlittenen Unrechts der Personen, die in der DDR und der Sowjetischen Besatzungszone aus politischen Gründen Freiheitsentzug erlitten haben und wäre gleichzeitig mit dem Nebeneffekt eines erheblichen Bürokratieabbaus verbunden.

 

Unser Antrag aus dem letzten Jahr wurde mit den Stimmen der Ampel-Regierung und den Linken jedoch abgelehnt. Weitere Initiativen, welche sich mit der Anpassung der SED-Opferrenten befassen, liegen trotz der eindeutigen Forderungen auch von der Bundesbeauftragten nicht vor. Die Ampel liefert auch hier nicht: sie erinnert an die Opfer des SED-Unrechts in Reden zu Gedenktagen und kündigt eine Anpassung der Opferrenten an, doch wie in vielen anderen Bereichen auch, bleibt es nur bei bloßen Ankündigungen.

 

Zwar wurde bei der letzten Anpassung zu den SED-Opferrenten im Jahr 2019 im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz festgelegt, dass das Bundesministerium der Justiz in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, alle fünf Jahre (erstmals wieder im Jahr 2025) die monatliche Zuwendung für Haftopfer überprüft. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen uns aber weiter für die Verbesserungen und Weiterentwicklung der Entschädigungsleistungen für Opfer des SED-Regimes ein und werden auch die Abschaffung der Bedürftigkeitsklausel auf der Tagesordnung halten.

 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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