Carsten Körber MdB
Carsten Körber
CDU
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Frage von Christine W. •

Frage an Carsten Körber von Christine W.

Sehr geehrter Herr Körber,

interessant, dass Sie gegen ein Fracking-Verbot gestimmt haben.

Ist Ihnen bewusst, in welcher Weise Fracking die Umwelt schädigen kann? Ist Ihnen bewusst, dass wir unseren Kindern ein schlechtes Erbe hinterlassen, wenn wir Fracking mit seinen Folgen zulassen? Sind Ihnen die Schäden bekannt, die durch Fracking entstehen? Und selbst wenn nicht sofort Schäden entstehen, sollte es nicht unsere Pflicht sein, jegliches Risiko auszuschalten, soweit es in unserer Macht steht?

Ich weiß nicht, ob sie den Film "Erin Brockovic" kennen - er basiert auf Tatsachen. Und er kommt unserem Problem unglaublich nahe.

Würden Sie fracking-verseuchtes Wasser trinken? Ich kann es mir nicht vorstellen.

Ich wünsche Ihnen ruhige Nächte trotz Ihres Abstimmungsverhaltens!

Freundliche Grüße
Christine Wenig

Carsten Körber MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wenig,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erdgasförderung und Anwendung der Fracking-Technologie.

Gerne bin ich bereit, auf Ihre Fragen einzugehen. Ich habe mich gegen ein Fracking-Verbot und für die nun beschlossene Gesetzeslösung ausgesprochen, weil ich dieses für sinnvoll halte. Ich bin überzeugt, dass wir eine sinnvolle Regelung, die es vorher so nicht gegeben hat, getroffen haben. Wir haben nun Bedingungen festgelegt, unter denen in Deutschland Fracking stattfinden darf und wir haben auch definiert, wie Fracking bei uns nicht durchgeführt werden darf. So ist z.B. der Einsatz von Chemikalien, die in den USA erlaubt sind, bei uns verboten. Derartige Regelungen hat es bisher nicht gegeben. Allein deshalb halte ich das jetzt verabschiedete Regelungspaket für sinnvoll und richtig.

Und ich glaube darüber hinaus, dass verantwortungsvolle Politik die Aufgabe hat, neue Technologien in nötigem Maße zu erproben und diesen unter sinnvoller Abwägung aller Risiken eine Chance zu geben. Wir dürfen nicht so technikfeindlich sein, dass wir neue Technologien von vorneherein verdammen, bevor sie getestet und bewertet wurden. Deshalb gestalten wir als Politik den Rahmen, in dem man neue Technologien verantwortungsvoll nutzen kann. Nur so wird es uns gelingen, die in derartigen Technologien liegenden Chancen zu nutzen und Wohlstand und Wachstum für unsere Gesellschaft und unser Land sicherzustellen.

Sehr kritisch sehe ich auch eine in unserem Land immer mehr um sich greifende generelle diffuse Technik- und Fortschrittsfeindlichkeit. So gibt es in Teilen unserer Gesellschaft die zunehmende Tendenz, Debatten eher emotional motiviert zu führen, als sich dabei an den wissenschaftlich erwiesenen Fakten zu orientieren. Solche Diskussionen sind natürlich legitim und unsere offene und freiheitliche Gesellschaft muss damit umgehen können. Nur sehe ich dabei die Gefahr, dass diese Art von Debatte das Potential in sich trägt, den Wohlstand und die weitere Entwicklung unseres Landes zu gefährden.

Um die Faktenlage zu vertiefen, möchte ich Ihnen noch einige grundsätzliche Anmerkungen zum Thema Fracking zukommen lassen:

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Regelungspaket vorgelegt, das am 1. April 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Es sieht umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor. Diese führen bereits zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie. Sie betreffen u. a. folgende Punkte:

• Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten werden.
• Die Länder sollen darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen können, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen.
• In Nationalparks und Naturschutzgebieten soll die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt werden.
• Für jede Form von Fracking soll künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt werden.
• Die Wasserbehörden sollen künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.
• Fracking-Gemische müssen künftig beim konventionellen Fracking „nicht wassergefährdend“ oder allenfalls „schwach wassergefährdend“ sein.
• Die eingesetzten Stoffe sollen zudem umfassend offengelegt werden.Beim Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser sollen strenge Vorgaben gelten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll auch hier Pflicht sein.
• Das Verpressen von Lagerstättenwasser soll künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist.
• Verschärft werden soll auch das Bergschadensrecht. So soll die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt werden.

Anders als bei der o. g. konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Deshalb ist in dem nun beschlossenen Gesetzentwurf geregelt, dass zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland möglich ist. Für Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb 3000-Metern Tiefe wurde ein generelles und unbefristetes Frackingverbot vorgesehen. Lediglich eine eng begrenzte Zahl von wissenschaftlich begleiteten und überwachten Probebohrungen ist unter strengsten Umweltanforderungen möglich.

Nach 2018 sollen in absoluten Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden können. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch äußerst streng gefasst:

• eine unabhängige Expertenkommission aus sechs Mitgliedern (davon drei Umweltinstitute) muss den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation mehrheitlich als grundsätzlich unbedenklich einstufen,
• die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe beim Umweltbundesamt muss die verwendeten Fracking-Gemische als nicht wassergefährdend einstufen und
• alle sonstigen umfassenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen (d. h. insbesondere zum Wasser-, Boden- und Umweltschutz) müssen vorliegen.

Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder. Diese sind also an das Votum der o. g. unabhängigen Expertenkommission nicht gebunden. Dies hat auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten bestätigt. Sollte eine Fracking-Maßnahme unter all diesen Voraussetzungen genehmigt werden, so gelten hier die im Bereich der konventionellen Erdgasförderung neu eingeführten strengen Auflagen ebenfalls vollumfänglich. Insgesamt sind die vorgesehenen Umwelt- und Trinkwasserschutzmaßnahmen also bereits im Regierungsentwurf sehr weitreichend.

Die Koalitionspartner haben diese Vorschläge der Bundesregierung im vergangenen Jahr ausführlich im Parlament beraten. Die CDU/CSU-Fraktion konnte in den Gesprächen weitere Schutzvorkehrungen für Umwelt und Wasser durchsetzen. So wurden folgende weitere Verschärfungen der Anforderungen an den Einsatz der Fracking-Technologie gegenüber den Regierungsentwürfen vereinbart:

• Klarstellung, dass auch Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, ebenfalls in die Ausschlussgebiete für Fracking einbezogen werden sollen.
• Einschränkung des Bestandsschutzes für die bestehenden Genehmigungen zur Verpressung von Lagerstättenwasser, um zu erreichen, dass die Verpressung aufgrund bestehender Genehmigungen schneller beendet wird.
• Konkretisierung des Standes der Technik (also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik) bei der Verpressung von Lagerstättenwasser.
• Aufhebung der bisherigen Unterscheidung zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung. Es sollen jeweils die gleichen strengen Anforderungen gelten.
• Streichen der aus unserer Sicht willkürlichen 3000-Meter-Grenze, unter der Fracking unter strengen Auflagen möglich wäre. Damit wird Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch unterhalb von 3000 Metern verboten.
• Einführung einer zusätzlichen Regelung, nach der Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser über die Raumordnung durch die Länder als Ausschlussgebiete gesichert werden können.
• Begrenzung der wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen auf die für den Erkenntniszuwachs unbedingt notwendige Anzahl.
• Nochmalige Ausweitung der Bergschadenshaftung nun auch auf Schäden durch Erderschütterungen.

Für mich sowie die übergroße Mehrheit meiner Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bleibt der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser oberstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen für die Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen.

Ich bin davon überzeugt, dass der von der Regierung beschlossene Regelungspaket, der jetzt weiter verhandelt wurdet, die richtige Lösung für Regulierung von Fracking anbietet. Der Schutz der Gesundheit der Menschen steht dabei im Vordergrund.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Körber

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Carsten Körber MdB
Abgeordneter des Wahlkreises Zwickau

Deutscher Bundestag
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Freitag, 29. April 2016 00:01
An: Büro Carsten Körber MdB
Betreff: Eine Frage an Sie vom 28.04.2016 23:37

Sehr geehrter Herr Körber,

Christine Wenig aus Werdau hat als Besucher/in der Seite www.abgeordnetenwatch.de (Bundestag) bzgl. der Abstimmung "Fracking-Verbot"
eine Frage an Sie.

Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail beantworten würden).
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Sehr geehrter Herr Körber,

interessant, dass Sie gegen ein Fracking-Verbot gestimmt haben.

Ist Ihnen bewusst, in welcher Weise Fracking die Umwelt schädigen kann?
Ist Ihnen bewusst, dass wir unseren Kindern ein schlechtes Erbe hinterlassen, wenn wir Fracking mit seinen Folgen zulassen? Sind Ihnen die Schäden bekannt, die durch Fracking entstehen? Und selbst wenn nicht sofort Schäden entstehen, sollte es nicht unsere Pflicht sein, jegliches Risiko auszuschalten, soweit es in unserer Macht steht?

Ich weiß nicht, ob sie den Film "Erin Brockovic" kennen - er basiert auf Tatsachen. Und er kommt unserem Problem unglaublich nahe.

Würden Sie fracking-verseuchtes Wasser trinken? Ich kann es mir nicht vorstellen.

Ich wünsche Ihnen ruhige Nächte trotz Ihres Abstimmungsverhaltens!

Freundliche Grüße
Christine Wenig

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Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-778-78263--f454056.html#q454056

Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von Christine Wenig)

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