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Frage von Johanna K. •

Wie helfen die Einschränkungen am IFG den Bürger.innen? Dürfen nur noch begrenzte natürliche Personen anfragen, werden unsere Medien radikal eingeschränkt.Welche Kontrollinstanzen bleiben?

Was ist berechtigtes Interesse?
Wie wird Korruption dann kontrolliert?
Besonders, wenn in der Antwort die relevanten informationen geschwärzt werden?
Warum dürfen Medien und Zugezogene nicht mehr anfragen?Aussage C. Körber auf abgeordnetenwatch.de:
Maßnahme 32 zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (...)
Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten (...)[soll] weiterentwickelt und an aktuelle Herausforderungen angepasst werden. (...)Künftig sollen die Auskunftsrechte auf natürliche Personen fokussiert werden, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erhalten können. Zudem soll geprüft werden, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt wird. Zum Schutz der Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen sollen die Namen von Mitarbeitenden geschwärzt werden. Angesichts einer komplexen Bedrohungslage sollen außerdem (...)

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