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Carsten Brodesser
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Frage von Maik S. •
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Ihre Fraktion verteidigt die Bitcoin-Haltefrist als Teil des steuerlichen Gleichklangs zu Gold (BFH 2023). Wie werden Sie diese Position in den anstehenden Beratungen konkret vertreten?

Sehr geehrter Herr Dr. Brodesser,

als Mitglied des Finanzausschusses werden Sie über die geplante Reform der Krypto-Haltefrist mitberaten. Hintergrund meiner Frage: Mit dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 vom 29.4.2026 hat die Bundesregierung eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung als 2-Milliarden-Euro-Mehreinnahme eingeplant [1]. Bis zum 20.5.2026 müssen die Ressorts ihre 'ressortabgestimmten Regelungsentwürfe' an das BMF vorlegen [2]. In diesen Wochen wird der konkrete Reformtext im BMF formuliert. Der BFH hat Bitcoin mit Urteil IX R 3/22 vom 14.2.2023 als 'sonstiges Wirtschaftsgut' nach §23 EStG anerkannt — dieselbe Kategorie wie Gold und Antiquitäten [3]. Eine isolierte Abschaffung der Frist allein für Krypto würde diesen Gleichklang im Steuerrecht durchbrechen.

[1] bundesfinanzministerium.de, PM 29.4.2026

[2] zdfheute.de zum Haushalt 2027

[3] bundesfinanzhof.de, Urteil IX R 3/22

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