der finale Gesetzentwurf wird vorliegen, wenn der bisherige Entwurf mit all seinen Änderungsanträgen durch die mitberatenden Ausschüsse und letztlich den federführenden Gesundheitsausschuss gegangen ist und dann zur 2./3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags vorliegt.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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