Frage von Martin H. • 12.09.2024

Antwort von Carmen Wegge SPD • 13.02.2025
Der Verkauf ist erlaubt, solange die Produkte eindeutig nicht-psychoaktiv sind. Dies haben wir im BtMG entsprechend angepasst.
Der Verkauf ist erlaubt, solange die Produkte eindeutig nicht-psychoaktiv sind. Dies haben wir im BtMG entsprechend angepasst.
Seit dem neuen Cannabisgesetz hat sich natürlich die rechtliche Lage rund um Cannabidiol auch geändert. So haben wir die Rahmenbedingungen für den Verkauf und die Vermarktung von CBD-Produkten neu definiert und damit auch CBD-Blüten unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.