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Carmen Wegge
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Frage von Elvis X. •

Sehr geehrte Frau Wegge! Wie stehen Sie und Ihre Partei zum auf der der Seite der EU-Commission veröffentlichten Entwurf zur Änderung des MedCanG?

Für Ihre unermüdliche Arbeit hinsichtlich der Entkriminalisierung von Cannabis bin ich Ihnen sehr dankbar. Ein auf der Seite der EU Commission veröffentlichter Entwurf zur Änderung des MedCanG verunsichert derzeit allerdings massiv.

Der erste vom Gesundheitsministerium veröffentlichte Entwurf zur Änderung des MedCanG hat viele Betroffene bereits nachhaltig verunsichert. Vereinzelte Statements aus der SPD heraus beruhigten die Gemüter wieder etwas. Der nun veröffentlichte Entwurf ist meinen Recherchen nach am 02.10. eingereicht worden - ist also sehr aktuell. War die SPD an diesem Entwurf beteiligt? Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits jetzt. Freundliche Grüße, Elvis X.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr X.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Mich haben in den letzten Wochen zahlreiche Nachrichten zum Kabinettsbeschluss zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes erreicht. Die Beratungen im Bundestag dazu haben noch nicht begonnen. Doch in seiner aktuellen Form ist dieser Entwurf für uns nicht zustimmungsfähig. Er vernachlässigt zentrale verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte und widerspricht unseren Zielen einer progressiven Drogenpolitik.

Wir haben in der letzten Legislaturperiode einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik vollzogen und mit der Entkriminalisierung den Schutz von Konsument*innen in den Mittelpunkt gestellt und die Kriminalisierung beendet.

Der vorliegende Gesetzentwurf, der aus dem Bundesgesundheitsministerium stammt, soll nun auf einen Anstieg der Importe von medizinischem Cannabis reagieren, den das Ministerium auf die verstärkte Nutzung von Privatverschreibungen für Selbstzahler*innen über Onlineplattformen ohne jeglichen Arzt-Patienten-Kontakt zurückführt und problematisiert.

Als SPD-Fraktion sind wir uns einig, dass wir den Plänen des Ministeriums in dieser Form nicht zustimmen können. Alle Patient*innen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, müssen sich weiterhin auf eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung verlassen können.

Die geplanten Präsenzpflichten bei der ärztlichen Verschreibung und das Versandhandelsverbot greifen in die Berufsfreiheit von Ärzt*innen und Apotheken sowie in die Handlungsfreiheit der Patient*innen ein. Ein Arztkontakt ist grundsätzlich sinnvoll und geboten, es muss aber weiterhin Wahlmöglichkeiten zwischen einer Sprechstunde vor Ort und einer Videosprechstunde geben. Telemedizinische Beratungen sind rechtlich zulässig und erfüllen moderne medizinische Standards. Der Entwurf pauschalisiert Risiken und missachtet das Verhältnismäßigkeitsprinzip, da mildere Mittel wie erweiterte Aufklärungspflichten möglich sind.

Außerdem benachteiligt das Versandverbot Anbieter aus dem EU-Ausland erheblich und verletzt somit die Dienstleistungsfreiheit sowie den freien Warenverkehr. Die Berufung auf Gesundheitsrisiken reicht nicht aus, um diese Grundfreiheiten einzuschränken, zumal vergleichbare Arzneimittel ohne diese Sonderregelungen gehandhabt werden. Besonders für chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen stellt der Entwurf eine unangemessene Belastung dar.

Wir fordern eine verfassungskonforme und europarechtskonforme Lösung, die Versorgungssicherheit, Gleichbehandlung und digitale Zugänglichkeit gewährleistet. Ein Gesetz in der vorgeschlagenen Fassung werden wir nicht unterstützen. In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir uns für grundlegende Änderungen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge

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