Die ad-valorem-Steuer auf Zigarren / Zigarillos wird von gegenwärtig 1,47% auf 21,05% - also das gleiche Niveau wie die Besteuerung von Zigaretten – angehoben. Ist das wirklich nötig???
Sehr geehrte Frau Wegge,
ich betreibe als 1,5 Personen Betrieb ein Ladengeschäft zum Thema Tabak & Spirituosen.
• Zigarren sind ein Kulturgut!!!
• Das EU-Eurobarometer und der neueste Microzensus belegen, dass es sich
um reine Genuss- und Kulturgüter handelt, die nur gelegentlich von
erwachsenen Konsumenten gehobenen Alters geraucht werden.
• Es sind keine Einstiegsprodukte und eine Jugendschutzproblematik liegt nicht vor.
• Eine Substitution mit Zigaretten findet zudem nicht statt.
• Fiskalpolitisch spielen die Produkte keine große Rolle, da es reine Nischenprodukte sind.
• Für den Fachhandel stellen Zigarren / Zigarillos einen bedeutenden Faktor dar.
Die Vorschläge für eine solche exorbitante Tabaksteuererhöhung auf Zigarren und
Zigarillos müssen wieder gestrichen werden – sofort!!
Das Aus für etliche Kleinbetriebe ist durch so eine Entscheidung vorgeprägt und wirtschaftlich absolut nicht vertretbar!!!
Mit freundlichen Grüßen
Fred Heinz Schober
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und die Schilderung der möglichen Folgen für den tabakführenden Fachhandel. Gerade bei kleinen, inhabergeführten Betrieben müssen steuerpolitische Änderungen nachvollziehbar ausgestaltet und mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf eingeführt werden.
Die geplante Anpassung der Tabaksteuer auf Zigarren und Zigarillos ist dennoch sachlich begründet. Sie ist Teil einer mehrjährigen, ab 2027 vorgesehenen Anhebung für sämtliche Tabakwarenkategorien. Damit wird die Besteuerung nicht allein auf Zigaretten oder einzelne Konsumformen konzentriert, sondern der gesundheitspolitische und fiskalische Rahmen für Tabakprodukte insgesamt weiterentwickelt. Die Bundesregierung begründet die Reform sowohl mit Haushaltserfordernissen als auch mit dem Gesundheitsschutz. Insbesondere das zweite Argument teile ich.
Zigarren und Zigarillos können zweifellos Genussmittel mit kultureller und handwerklicher Bedeutung sein. Daraus folgt jedoch keine Ausnahme von einer angemessenen Verbrauchsteuer. Auch ein gelegentlicher Konsum kann gesundheitliche Risiken verursachen, entscheidend ist deshalb nicht allein, ob ein Produkt typischerweise täglich oder nur zu besonderen Anlässen genutzt wird. Eine Tabaksteuer ist zudem kein Urteil über die Kundinnen und Kunden oder über die Tradition einzelner Produkte, sondern ein Instrument, mit dem die gesellschaftlichen Folgekosten des Tabakkonsums teilweise berücksichtigt werden.
Dass Zigarren und Zigarillos überwiegend von Erwachsenen gekauft werden und nicht in erster Linie als Einstiegsprodukte dienen, ist ein relevantes Argument für einen konsequenten Jugendschutz. Es spricht aber nicht gegen eine Besteuerung. Steuerpolitik hat neben dem Schutz Minderjähriger weitere Ziele: Sie soll den Konsum gesundheitsschädlicher Produkte begrenzen, steuerliche Ausweichanreize zwischen verschiedenen Tabakwaren verringern und eine nachvollziehbare Besteuerung gewährleisten.
Auch der Hinweis auf die geringe fiskalische Bedeutung dieser Warengruppe überzeugt nicht als Grund für eine vollständige Herausnahme. Gerade bei Nischenprodukten besteht die Gefahr, dass große Unterschiede in der steuerlichen Belastung künstliche Preisvorteile schaffen. Der bisherige Satz von 1,47 Prozent des Kleinverkaufspreises liegt deutlich unter der nun diskutierten Regelung; die Anhebung erfolgt dabei schrittweise und nicht abrupt an einem einzelnen Stichtag.
Die wirtschaftlichen Sorgen des Fachhandels sind ernst zu nehmen. Eine tragfähige Reform muss deshalb planbar sein, Übergangsfristen respektieren und ihre Folgen für kleine Geschäfte im Blick behalten. Das rechtfertigt jedoch nicht, Zigarren und Zigarillos dauerhaft von einer zeitgemäßen Besteuerung auszunehmen. Ziel sollte sein, die Belastung für Betriebe verlässlich kalkulierbar zu gestalten und zugleich am Grundsatz festzuhalten: Tabakwaren sollten unabhängig von ihrer Vermarktung als Alltags-, Genuss- oder Premiumprodukt in einem kohärenten Steuersystem erfasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge

