Carl-Bernhard von Heusinger
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Frage von Jan R. •

Warum kann sich bei einer Landtagswahl in RLP nicht enthalten werden?

Sie sind Mitglied des Wahlprüfungsausschuss.

Ich kenne bei einer gängigen Wahl die Möglichkeiten der Nicht Teilnahme, Enthaltung, Ungültigkeit und Stimme für oder gegen Etwas.

Warum gibt es bei einer Wahl in RLP nicht eine Ankreutzmöglichkeit der Enthaltung?

Es entstünden dadurch nur Vorteile bessere Statistik, keine Verwechslungs- oder Manipulationsgefahr.

Ich habe schon bei dem Amt für Politische Bildung, dem Landeswahlleiter und Wissenschaftlern in RLP nachgefragt, leider waren diese Ratlos.

Carl-Bernhard von Heusinger
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Eine formelle Enthaltung wie in einem Parlament (also „anwesend, aber weder Ja noch Nein“) ist in keinem deutschen Landtagswahlrecht vorgesehen – weder in Rheinland-Pfalz noch in einem anderen Bundesland. Eine offizielle Enthaltungsoption würde nicht nur ein zusätzliches Datum in der Wahlstatistik sein, sondern das gesamte Verfahren zur Bestimmung von Parlamentssitzen berühren – weil das jetzige System bewusst nur auf gültige Parteistimmen ausgerichtet ist und Enthaltungen heute schlicht nicht in die Sitzverteilung eingehen. Das Wahlsystem – wie es etwa die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert – verteilt Mandate auf Grundlage der gültigen Stimmen für Parteien. Ungültige Stimmen oder leere Stimmzettel werden zwar statistisch erfasst, beeinflussen aber die Sitzverteilung nicht.

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