Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Frage von Siegfried S. • 01.05.2024
Antwort von Britta Herrmann Bündnis 90/Die Grünen • 06.08.2024
Frage von Garo A. • 11.12.2023
Antwort von Britta Herrmann Bündnis 90/Die Grünen • 25.06.2024
Der neue Name hebt die herausragende Bedeutung der Technischen Universität für die Stadt hervor und macht den Wissenschaftsstandort in Hamburgs Süden sichtbar.
Frage von Andrea K. • 10.10.2023
Antwort von Britta Herrmann Bündnis 90/Die Grünen • 25.06.2024
Ich unterstütze die Überprüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht.
Frage von Max S. • 29.10.2021
Antwort ausstehend von Britta Herrmann Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Arno M. • 28.06.2021
Antwort von Britta Herrmann Bündnis 90/Die Grünen • 06.08.2024
Sie können sich selbst an die Betreiber wenden. Dafür steht unter anderen diese Hotline zur Verfügung: 040 / 82218810 - 0.
Frage von Florian B. • 22.01.2021
Antwort von Britta Herrmann Bündnis 90/Die Grünen • 06.08.2024
Im Rahmen ihrer Autonomie hatten die Hochschulen die Freiheit, dort, wo es notwendig ist, Prüfungen unter strengen Hygiene-Auflagen in Präsenz durchzuführen.