Fragen und Antworten

Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.

Der neue Name hebt die herausragende Bedeutung der Technischen Universität für die Stadt hervor und macht den Wissenschaftsstandort in Hamburgs Süden sichtbar.

Ich unterstütze die Überprüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht.
