Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.
Antwort 06.08.2024 von Britta Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 25.06.2024 von Britta Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der neue Name hebt die herausragende Bedeutung der Technischen Universität für die Stadt hervor und macht den Wissenschaftsstandort in Hamburgs Süden sichtbar.
Antwort 25.06.2024 von Britta Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich unterstütze die Überprüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht.
Antwort ausstehend von Britta Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 06.08.2024 von Britta Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sie können sich selbst an die Betreiber wenden. Dafür steht unter anderen diese Hotline zur Verfügung: 040 / 82218810 - 0.
Antwort 06.08.2024 von Britta Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Rahmen ihrer Autonomie hatten die Hochschulen die Freiheit, dort, wo es notwendig ist, Prüfungen unter strengen Hygiene-Auflagen in Präsenz durchzuführen.

